5,5 Millionen Einkommensteuererklärungen 2007 elektronisch abgeben
Berlin: (hib/VOM) Die Steuerzahler haben im vergangenen Jahr 5,51 Millionen Einkommensteuererklärungen auf elektronischem Wege an die Finanzämter übermittelt. Davon hätten sich 2,41 Millionen kommerzieller Programme bedient, 1,39 Millionen hätten LHB/Datev-Programme und 1,72 Millionen das Elster-Formular der Finanzverwaltung verwendet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9930) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9665) mitteilt. Im Jahr 2001 seien es dagegen erst 322.000 elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärungen gewesen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben im Jahr 1997 32 Prozent der Steuerpflichtigen die Hilfe eines Steuerberaters und acht Prozent die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen. 16 Prozent hätten sich von Angehörigen und Bekannten helfen lassen, 44 Prozent hätten die Formulare allein ausgefüllt. "Die weitere Entwicklung bis 2008 ist nicht bekannt", schreibt die Regierung.
Von den im Jahr 2004 abgegebenen rund 26,3 Millionen Einkommensteuerklärungen hätten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 22,31 Millionen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten. Darüber hinaus seien in 5,13 Millionen Fällen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in 4,32 Millionen Fällen sonstige Einkünfte, in 4,13 Millionen Fällen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, in 2,81 Millionen Fällen Einkünfte aus Kapitalvermögen, in 1,81 Millionen Fällen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und in 584.604 Fällen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt worden. In 10,23 Millionen Erklärungen seien Angaben zu Kindern gemacht worden. Auf die Frage, wie viele Arbeitnehmer keine Einkommensteuerklärung abgegeben haben, teilt die Regierung mit, im Jahr 1998 habe es gut 1,6 Millionen Fälle gegeben, in denen die Lohnsteuerkarte ohne Einkommensteuererklärung zurückgegeben worden sei. 2001 habe diese Zahl bei 1,9 Millionen gelegen.
Die Regierung betont, sie wolle den Steuerpflichtigen künftig ein vorausgefülltes Einkommensteuererklärungsformular zur Verfügung stellen. Bedingung dafür sei, dass Bücher, Aufzeichnungen und steuerlich wichtige Unterlagen sowie Nachweise dem Finanzamt in elektronischer Form vorliegen. Den Einstieg in ein derartiges "eGoverment" plane das Bundesfinanzministerium mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz. Wie es heißt, solle den Bürgern und Unternehmen "serviceorientiert" die Möglichkeit eingeräumt, der Steuerverwaltung bestimmte Belege und Unterlagen, die bisher in Papierform vorgelegt werden mussten, elektronisch zu übermitteln, beispielsweise Nachweise über Spenden, vermögenswirksame Leistungen oder Riester-Verträge.
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