Im Bundestag notiert: Änderungen der Bußgeldkatalogs
Berlin: (hib/MIK) Zum 1. September 2008 werden keine Änderungen der Bußgeldkatalogs in Kraft treten. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (1610028) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9936). Es sei aber beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2008 eine Überarbeitung bei einzelnen Bußgeldtatbeständen vorzunehmen. Damit solle eine differenzierte Anhebung der Bußgeldsätze für solche Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten erfolgen, die Hauptunfallursachen seien.
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