Justizministerium soll Urteile weiter an EU-Kommission übermitteln
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesjustizministerium soll auch in Zukunft für die Übermittlung von letztinstanzlichen Entscheidungen deutscher Gerichte an die Europäische Kommission zuständig sein. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ( 16/10119) vor. Das Protokoll 2 des so genannten Lugano-Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten, der EU-Kommission wichtige letztinstanzliche Entscheidungen in Anwendung des Übereinkommens zu übermitteln. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich bei der Übermittlung von Gerichtsentscheidungen um keine neue Aufgabe. Diese Übermittlungsaufgabe sei bereits in dem Lugano-Übereinkommen von 1988 enthalten gewesen und werde durch die neue Verpflichtung abgelöst. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vor, zugleich weitere Gesetze wie das Auslands-Rechtsauskunftsgesetz zu ändern, um die Landesregierungen zu ermächtigen, Empfangs- und Übermittlungsstellen für bestimmte Arten von ein- und ausgehenden Auskunftsersuchen zu stellen. Damit könnten Zuständigkeiten anwenderfreundlich an einer Stelle gebündelt werden. Die Bundesregierung stimmt den Änderungswünschen der Länder zu.
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