Bund gibt bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro für Kinderbetreuung
Berlin: (hib/HLE) Bis zum Jahre 2010 sollen bundesweit für etwa 21 Prozent der unter dreijährigen Kinder Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Ab dem Kindergartenjahr 20 13/2014 soll es dann einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, geben. Dies geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ( 16/10173) der Bundesregierung hervor. Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder bis drei Jahre sei jedoch erheblich größer. Bund und Länder hätten daher den Ausbau des Betreuungsangebotes vereinbart. Schrittweise soll bis 2013 eine bundesweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht werden. Der Bund werde sich von 2008 bis 2013 an der Ausbaufinanzierung mit insgesamt bis zu 4 Milliarden Euro beteiligen. Außerdem sei ab 2014 eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten mit 770 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
Die Bundesregierung teilt mit, dass sie Betreuungsangebote "in großer Vielfalt" anstrebe. Dies könne nicht allein durch die Bereitstellung neuer Plätze in Tageseinrichtungen sichergestellt werden. Es gehe um die Vielfalt der Angebote in Kinderkrippen, in altersgemischten Gruppen und in der Kindertagespflege. Dafür müsse die Kindertagespflege zu einem Berufsbild weiter entwickelt werden, das für Eltern, Kinder und Tagespflegepersonen attraktiv sei. Durch geeignete finanzielle Rahmenbedingungen solle sichergestellt werden, dass qualifiziertes Personal für diese Aufgaben gewonnen werden könne. Kindertagespflege solle mittelfristig zu einem anerkannten und angemessen vergüteten Berufsbild werden. Die Länder erhalten die Möglichkeit, bei einer besonderen Qualifikation der Tagespflegeperson die Betreuung von mehr als fünf Kindern zuzulassen.
Wie aus dem Entwurf hervorgeht, hatten 2007 15,5 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Das waren 321.300 Plätze. Dabei gibt es jedoch regionale Unterschiede. In Westdeutschland liegt die Betreuungsquote bei 9,9 Prozent (166.000 Plätze), in Ostdeutschland (einschließlich Berlin) beträgt die Quote 41 Prozent. 155.000 Betreuungsangebote sind dort vorhanden.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass mit dem Gesetz eine verschärfte Pflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und eine Förderungspflicht für alle unter Dreijährigen nicht erst für 2013, sondern bereits mit dem Datum der Verkündung des Gesetzes vorsehe. Dies entspreche nicht dem einvernehmlichen Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Jede Verschärfung der Betreuungspflicht vor 2013 sei unnötig, da die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis 2013 die Betreuungseinrichtungen ohnehin massiv ausbauen würden, um den Rechtsanspruch dann verwirklichen zu können. Außerdem fordert der Bundesrat Verbesserungen für Tagespflegepersonen. Eine Betreuung von bis zu fünf Kindern soll nicht pauschal als hauptberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit angesehen werden. Die Bundesregierung beharrt in ihrer Gegenäußerung auf der verschärften Betreuungspflicht, um die Ausbaudynamik zu verbessern, stimmt aber anderen Änderungsvorschlägen der Länder zu.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.