FDP: Bund soll auf Gesetzgebungskompetenz bei Erbschaftsteuer verzichten
Berlin: (hib/VOM) Der Bund soll nach dem Willen der FDP-Fraktion auf seine Gesetzgebungskompetenz bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzichten. Stattdessen solle er es im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz den Ländern überlassen, Erbschaftsteuer zu erheben, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion "zur Stärkung der Steuerautonomie in den Ländern" ( 16/10309). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Bewertungsrechts die Erbschaftsteuer nur bis Ende 2008 erhoben werden kann. Der Regierungsentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts habe im Deutschen Bundestag bisher keine Mehrheit gefunden.
Aus Sicht der FDP führt "das Verschleppen einer politischen Entscheidung" über die künftige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Bürgern und Unternehmen. Würde der Regierungsentwurf unverändert verabschiedet, wären nach Einschätzung der Liberalen erhebliche Steuererhöhungen vor allem bei den Erben von Immobilien und Unternehmen sowie bei entfernter verwandten und nicht verwandten Erben die Folge. Eine dauerhaft niedrige Erbschaftsteuerbelastung sei am besten zu gewährleisten, wenn die Gesetzgebungskompetenz vom Bund an die Länder übertragen würde, heißt es in dem Entwurf. Der Wettbewerb unter den Ländern würde dafür sorgen, dass die Steuerbelastung begrenzt bleibe, so die FDP. Folgerichtig sei eine Gesetzgebung durch die Länder auch deshalb, weil ihnen das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zustehe. Um den Ländern eine autonome Entscheidung über die jeweilige Erbschaftsteuerregelung einzuräumen, dürfe die Erbschaftsteuer nicht in die Berechnungen des Länderfinanzausgleichs einfließen, betont die Fraktion.
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