Monopolkommission nimmt "leicht zunehmende Konzentration" wahr
Berlin: (hib/VOM) Nach Einschätzung der Monopolkommission hat die Unternehmenskonzentration in Deutschland seit 2006 leicht zugenommen. Wie aus ihrem 17. Hauptgutachten 2006/2007 ( 16/10140) hervorgeht, hat sich der Anteil der Großunternehmen an der gesamten Wertschöpfung anders als in den Vorjahren deutlich erhöht. Im produzierenden Gewerbe habe sich der Prozess einer fortschreitenden Konzentration wie schon in den Jahren zuvor fortgesetzt. Zugenommen habe die Konzentration im Kredit- und Versicherungsgewerbe. Dagegen sei die Bedeutung der Großunternehmen im Handel und im Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe gesunken. Entgegen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung habe sich die Anzahl der von den Großunternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze verringert.
Tendenziell rückläufig seien ebenfalls die Beteiligungsverflechtungen sowie die personellen Verbindungen unter den "100 Größten". Dies habe dazu geführt, dass sich ein Großteil des Netzwerks aus gegenseitigen Verflechtungen auflöste, heißt es in dem Gutachten. Die Zahl der Verflechtungen über Gemeinschaftsunternehmen habe sich ebenso verringert wie die Beteiligung der Großunternehmen an den Firmenzusammenschlüssen und die Zahl der vom Bundeskartellamt genehmigten Fusionen.
Das fünfköpfige Wissenschaftlergremium hat seinem Gutachten den Titel "Weniger Staat, mehr Wettbewerb - Gesundheitsmärkte und staatliche Beihilfen in der Wettbewerbsordnung" gegeben. Die Kommission weist darauf hin, dass es immer noch zu viel staatliche Intervention und Regulierung gebe, trotz aller Privatisierungs- und Liberalisierungsfortschritte, die vor allem durch den Vorrang des europäischen Rechts angestoßen worden seien. Ordnungspolitisch hält es die Kommission für geboten, den Staatseinfluss in vielen Bereichen zurückzunehmen, die sich in gesetzlichem Rahmen stärker selbst regulieren könnten. Die Empfehlungen dazu beträfen vor allem die Bahnprivatisierung, den Krankenhauswettbewerb und die Vergabe staatlicher Beihilfen. Die Kommission empfiehlt, nationale Beihilfeprogramme regelmäßig einer Erfolgskontrolle zu unterziehen und in gravierenden Fällen eine gesamtwirtschaftlich angelegte Vorab-Kontrolle durch eine unabhängige, nationale Instanz vornehmen zu lassen. Zudem sollten Beihilfen grundsätzlich in einem offenen und transparenten Verfahren vergeben werden. Beihilfen, die von vornherein auf individuelle Unternehmen oder eine spezifische Branche zugeschnitten sind, sollten nach Ansicht der Monopolkommission verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt werden.
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