Regierung will Arbeitnehmer stärker am Unternehmenserfolg beteiligen
Berlin: (hib/VOM) Die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik sollen einen "fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen" erhalten. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ( 16/10531). Dazu ist unter anderem vorgesehen, die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent anzuheben. Zugleich soll die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Verheiratete) auf 20.000 Euro/40.000 Euro erhöht werden.
Den steuer- und abgabefreien Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteilungen am Arbeitgeber-Unternehmen will die Regierung von 135 Euro auf 360 Euro anheben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum Arbeitslohn freiwillig zahlt. Sie darf laut Gesetzentwurf nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden, also aus Lohnbestandteilen, auf die die Beschäftigten einen rechtlichen Anspruch haben. Bei direkten Beteiligungen am Unternehmen sollen deren Höhe, die Höhe der Gewinn- und Verlustbeteiligung, Laufzeit und Sperrfristen, die Kündigungsbedingungen, die Informations- und Kontrollrechte sowie die Verwaltung frei verhandelt und vertraglich festgelegt werden können.
Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, müsse allen Beschäftigten offen stehen, unterstreicht die Regierung. Dabei gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung. Begünstigt werde die Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers. Als solches gelte jedes Unternehmen, das zum Konzern gehört. Bei Arbeitnehmern, die schon heute einen Anspruch auf kostenlose oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen haben, werde ein "Bestandsschutz" gewährt. Damit verbleibe es bei dem steuer- und abgabefreien Vorteil von 135 Euro, falls die Voraussetzungen für die Neuregelungen nicht erfüllt sind. Die Beteiligten könnten ihre Vereinbarungen jedoch entsprechend ändern, um künftig auch von der Neuregelung zu profitieren.
Zusätzlich zur direkten Beteiligung am Unternehmen sollen auch Beteiligungen über einen speziellen Fonds gefördert werden können. Die Regierung will, dass dabei ein Rückfluss an die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert wird. Sowohl die direkte Beteiligung als auch die Beteiligung über einen Fonds sollen in gleicher Höhe gefördert werden. Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds als neue Fondskategorie sollen von einer Kapitalanlagegesellschaft betrieben und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden. Die Regierung will die Fondsgesellschaften verpflichten, nach zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in die Unternehmen zu investieren, deren Arbeitnehmer sich am Fonds beteiligen. Die Fonds wiederum beteiligen sich an den Unternehmen, indem sie unverbriefte Darlehensforderungen wie Schuldscheine oder nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen und Wertpapiere in Höhe von 25 Prozent des Fondsvermögens kaufen. Weitere 25 Prozent könnten zum Beispiel in börsennotierte Aktien und Schuldverschreibungen oder in Geldmarktinstrumente investiert werden. Die Anleger sollen ihre Anteile zum Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurückgeben können. Die Regierung hält es nach eigenen Angaben für "förderlich", wenn mehrere Unternehmen, etwa über ihre Verbände unter Einschaltung der Gewerkschaften, gemeinsam solche Fonds auflegen lassen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem um Prüfung gebeten, ob die steuerliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung auch dann gewährt werden kann, wenn sie nicht allen Beschäftigten, sondern nur einer Beschäftigtengruppe, die zuvor nach objektiven Kriterien einheitlich festgelegt worden ist, zugute kommt. Die Länderkammer will ferner, dass das Gesetz nicht erst am 1. April 2009, sondern bereits am 1. Januar 2009 in Kraft tritt.
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