Tierschutzgesetz gilt auch für Angler
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung strebt keine Zuständigkeiten für Regelungen zum Zugang zur Angelfischerei und zur Erteilung von Angelscheinen oder Fischerscheinen an. Dies teilt die Regierung in einer Antwort ( 16/10702) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10440) mit. Auch wenn keine bundeseinheitlichen Regelungen über die Durchführung der Fischereiprüfung bestehen würden, so müsse nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes "derjenige, der ein Wirbeltier tötet, die hierzu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben". Darüber hinaus gelte für das Schlachten und Töten bestimmter Tiere die Tierschutz-Schlachtverordnung. Aus Sicht der Bundesregierung sei es "von großer Bedeutung, dass die im Tierschutzrecht geforderten Kenntnisse bei der Fischereiausübung sichergestellt sind".
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