Im Bundestag notiert: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten
Berlin: (hib/AS) Das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG) bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keiner Zustimmung durch den Bundesrat. Dies geht aus einer Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer Stellungnahme des Bundesrates ( 16/10580) zum Entwurf des Geodatenzugangsgesetzes ( 16/10530) hervor. Zur Begründung heißt es darin, dass die Länder von dem Gesetz "nicht unmittelbar" betroffen seien. In der Unterrichtung unterstreicht die Bundesregierung den Willen des Bundes, beim Aufbau der digitalen Geodaten eng mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Laut Grundgesetz sind die Länder für einen Großteil der Geobasisdaten, insbesondere für die Daten des Liegenschaftskatasters zuständig, heißt es darin weiter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.