Im Bundestag notiert: Anspruch auf den Kinderzuschlag
Berlin: (hib/CHE) Das Verfahren, mit dem festgestellt wird, welche Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, interessiert die Abgeordneten der Linksfraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/10772) verweisen die darauf, dass die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit bei den ARGEn/AAgAW (Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit) liegt, die Beratungen zum Kinderzuschlag jedoch die Familienkassen durchführen. Unter anderem möchte die Fraktion wissen, ob bei Erst- und Folgeanträgen auf Arbeitslosengeld II (ALG II) automatisch eine Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Kinderzuschlag und Wohngeld durch die ARGEn/ AAgAW erfolgt.
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