Kein Handlungsbedarf bei Beitragsausfällen in der Krankenversicherung
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht trotz der Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht auf Personen mit geringem Einkommen und den damit verbundenen Schwierigkeiten keine Notwendigkeit für eine Änderung der gelten Rechtslage. In ihrer Antwort ( 16/10991) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10742) betont sie, die Krankenkassen hätten die dauerhafte Aufgabe, Beitragforderungen durchzusetzen, da Beitragsausfälle die Solidargemeinschaften der Gesetzlichen Krankenversicherung belasteten. Zugleich habe die neue Versicherungspflicht nach dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) auch zur Folge, dass Beitragsrückstände nicht mehr zu einer Beendigung der Mitgliedschaft und dem Verlust des Krankenversicherungsschutzes führten.
Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass nach dem neuen Gesetz auch diejenigen Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung, die sich erst nach dem 1. April 2007 bei einer Krankenkasse angemeldet haben, alle Beiträge, die seit dem 1. April angefallen seien, rückwirkend nachzuzahlen hätten. Bei dieser Regelung sei es "leider" versäumt worden, eine Regelung zu treffen, wie bei einer Zahlungsunfähigkeit der neu zu Versichernden zu verfahren sei, und die zudem sozial ausgewogen und tragbar sei.
Die Bundesregierung erwidert in ihrer Antwort, dass das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eine Regelung enthalte, die den Krankenkassen eine Rechtsgrundlage gebe, die nachträglich zu entrichtenden Beiträge zu ermäßigen, zu stunden oder ganz zu erlassen. Eine Ermäßigung oder Nichterhebung der nachträglich zu entrichtenden Beiträge komme insbesondere dann in Betracht, wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keine oder nur Leistungen in geringem Umfang in Anspruch genommen hätten. So würde vermieden, dass die Nachzahlungspflicht zu unbilligen Härten für die Versicherten führe. In der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 30. April 2008, schreibt die Bundesregierung weiter, seien Beitragsausfälle von insgesamt rund 97 Millionen Euro bei den Rückkehrern in die gesetzliche Krankenversicherung zu verzeichnen. Diesen lägen rund 52.000 Rückstandsfälle zugrunde. Die Beitragsrückstände beliefen sich auf über 180 Millionen Euro.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.