Contergan-Opfer sollen ab 2009 bis zu 16.000 Euro Entschädigung erhalten
Berlin: (hib/SKE) Für Contergan-Opfer soll es ab dem kommenden Jahr eine deutlich höhere Entschädigung geben. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung im Frühjahr eine Gesetzesnovelle vorlegen, wie es in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmorgen hieß. Ein Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP ( 16/11223), in dem unter anderem eine Reform des Stiftungsgesetzes gefordert wird, wurde vom Ausschuss mit den Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Ablehnung der Linken angenommen. Ein Antrag der Grünen ( 16/8748), in dem zusätzlich eine Erweiterung des Gesetzes auf Personen gefordert wurde, deren Schädigung durch thalidomidhaltige Medikamente nicht sichtbar ist, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt, die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag zu.
Die Regierung betonte die deutliche Anhebung der jährlichen Entschädigungssumme für Contergan-Opfer ab dem kommenden Jahr. Wenn das Stiftungsgesetz geändert werde, erhöhe die für den Medikamentenskandal verantwortliche Firma Grünenthal das Stiftungskapital um 50 Millionen Euro. Die Bundesregierung gebe weitere 50 Millionen Euro hinzu. Aus dieser Summe solle nach derzeitiger Planung jeder Anspruchsberechtigte jährlich Sonderleistungen erhalten. Insgesamt könnten Contergan-Opfer mit bis zu 16.000 Euro Entschädigung jährlich rechnen, das seien 10.000 Euro mehr als zu Beginn dieses Jahres. Außerdem arbeite eine interministerielle Arbeitsgruppe an weiteren Erleichterungen für Geschädigte im Alltag.
"Diese Ergebnisse sind erst der Anfang", betonte die CDU/CSU-Fraktion. Es gebe noch viele offene Fragen, doch die Regierung habe jetzt schon viele Forderungen des Koalitions- und FDP-Antrages aufgegriffen. Die FDP mahnte an, die im Juli 2008 in Kraft getretene Erhöhung der Renten und die Tatsache, dass diese Renten nicht auf staatliche Transferleistungen angerechnet würden, bekannter zu machen. Die Regierung räumte ein, dass hier noch Defizite bestünden. Die Linke kritisierte, dass lediglich der Bundesverband Contergangeschädigter als Betroffenenvertretung in die Beratungen einbezogen werde. Der Verband sei unter Betroffenen umstritten. "Wir haben bei der Anhörung mit allen Gruppierungen geredet", widersprach die SPD. Sie lobte unter anderem den Forschungsauftrag, der im kommenden Jahr von der Contergan-Stiftung vergeben werden soll. Es bestehe zum Beispiel noch Wissensbedarf im Bereich Behinderung im Alter. Die Grünen lobten den Antrag der Koalition und FDP-Fraktion. In ihm seien wesentliche Forderungen der Grünen enthalten. "Aber vor allem in den Fragen des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Anpassung der monatlichen Ausgleichszahlung muss sich jetzt etwas tun", so die Grünen. Darin gingen CDU/CSU, SPD und FDP nicht weit genug, weswegen die Grünen dem Antrag nicht zustimmen könnten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.