Sachverständige kritisieren Änderungen im Zivildienstgesetz
Berlin: (hib/RRA) Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Zivildienstgesetz stoßen bei Experten in Teilen auf ein negatives Echo. Das wurde am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich. So kritisierte die Mehrheit der Sachverständigen vor allem, dass die Teilnahme an Seminaren zur Vermittlung sozialer Kompetenzen auf freiwilliger statt auf verbindlicher Basis erfolge. Die erfolgreiche Umstellung des Zivildienstes auf einen Lerndienst sei dadurch nicht ausreichend gewährleistet, so Michael Bergmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Bundesjungendringes, Sven Frye, stellt der vorliegende Entwurf "kein zukunftsfähiges Konzept" dar, ziele jedoch in vielen Punkten auf die Verbesserung des aktuellen Systems. Überdies kritisierte Frye die "Kann-Regelung" bei Seminaren zur Vermittlung sozialer Kompetenzen. "Das Ziel des Gesetzes würde damit konterkariert", da nach der bisherigen Erfahrung mit freiwilligen Angeboten lediglich eine geringe Teilnahme zu erwarten sei. Rainer Hub vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland bemängelte, dass der Gesetzentwurf dem bildungspolitischen Anspruch im Zivildienst nur bedingt gerecht werde. So beschränkten sich die Neuregelungen, was Einweisung, Einführung und Begleitung der Zivildienstleistenden angehe, "leider nur auf eine Flexibilisierung der bisherigen Instrumente". Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf übte Monty Schädel, Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen. Das Konzept des Lerndienstes in Form eines Zwangsdienstes sei generell abzulehnen. "Es ist fragwürdig, ob staatlicherseits über die zwangsweise Einforderung einer Arbeitsleistung hinaus pädagogische Zielsetzungen im Sinne des Erwerbs sozialer Kompetenzen verbunden sein dürfen oder überhaupt können". Auf Empörung bei den Mitgliedern des Ausschusses stieß Schädels Bezeichnung des Wehrdienstes als Dienst "zur Tötung von Menschen".
Fast einhellig positiv bewerteten die Sachverständigen hingegen die grundsätzliche Absicht der Bundesregierung, den Zivildienst zu einem Lerndienst umzugestalten. Ebenso begrüßte die überwiegende Mehrheit der Experten die im Entwurf verankerte obligatorische Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses am Ende der Zivildienstzeit. Dies helfe, so Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag, die "Bedeutung des Zivildienstes nach außen zu dokumentieren".
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