Im Bundestag notiert: Zugang zu den Beratungsnetzwerken des ESF-Bundesprogramms
Berlin: (hib/CHE) Für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt besteht ein uneingeschränkter Zugang zu den Beratungsnetzwerken des ESF-Bundesprogramms, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11361) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10747). Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte "Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleiberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" hatte die Koalition am 13. Juni 2008 aufgelegt. Es gebe, so die Regierung weiter, auch für Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, keine Beschränkungen des Zugangs zu diesen Programmen.
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