Pressemitteilung
Datum: 12.12.2005
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
12.12.2005
Keine Veränderung der Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages -Ausführungsbestimmungen treten in Kraft
Unter Bezugnahme auf Presseberichte über einen angeblich
bevorstehenden Rückzug von der Neuregelung der Anzeigepflicht
sogenannter Nebeneinkünfte erklärt ein Sprecher des
Deutschen Bundestages:
Befürchtungen über eine Vertagung der neuen Richtlinien über die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften der Mitglieder des Deutschen Bundestages sind abwegig.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist seit dem Tag seiner Konstituierung in Kraft, und damit auch die neuen Verhaltensregeln.
Bundestagspräsident Dr. Lammert hat schon wenige Tage nach seinem Amtsantritt den Fraktionen einen Entwurf der dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen zugeleitet.
Nachdem die Fraktionen Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen, wird Bundestagspräsident Dr. Lammert diese Ausführungsbestimmungen in Kürze erlassen.
Befürchtungen über eine Vertagung der neuen Richtlinien über die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften der Mitglieder des Deutschen Bundestages sind abwegig.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist seit dem Tag seiner Konstituierung in Kraft, und damit auch die neuen Verhaltensregeln.
Bundestagspräsident Dr. Lammert hat schon wenige Tage nach seinem Amtsantritt den Fraktionen einen Entwurf der dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen zugeleitet.
Nachdem die Fraktionen Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen, wird Bundestagspräsident Dr. Lammert diese Ausführungsbestimmungen in Kürze erlassen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - FernsehenDorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2005/pz_051212