Delegationsreise des Ausschusses für Arbeit und Soziales nach Australien und Indien
Eine Delegation des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages unter Leitung des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) ist am 9. Mai zu einer Informationsreise nach Australien und Indien aufgebrochen, die bis zum 22. Mai dauern wird. Weitere Mitglieder der Delegation sind Michael Hennrich, Willi Zylajew (beide CDU/CSU), Gregor Amann, Wolfgang Grotthaus, Anton Schaaf (alle SPD) sowie Ina Lenke (FDP).
Beim Besuch Australiens wollen sich die Abgeordneten über bestimmte Aspekte des sozialen Sicherungssystems, insbesondere die einheitliche, steuerfinanzierte Grundrente und deren Implikationen sowie die Arbeitsunfallversicherung, die in Australien teilweise durch private Versicherungen durchgeführt wird, aber auch über die Gewinnung und Auswahl hochqualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland informieren.
In der Vergangenheit gab es auch erhebliche Probleme mit deutschen Auswanderern, da deren deutsche Renten auf die australische Grundrente angerechnet wurden. Inzwischen gibt es ein vom Ausschuss beratenes deutsch-australisches Sozialversicherungsabkommen. Der Ausschuss will sich nun darüber informieren, inwieweit die früheren Probleme inzwischen beseitigt wurden.
In Sydney, Canberra und Melbourne werden die Abgeordneten mit Gesprächspartnern aus Regierung und Parlament, Nicht-Regierungs-Organisationen, Arbeits- und Sozialverwaltung sowie mit Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern zusammentreffen.
Mit dem Besuch Indiens möchte der Ausschuss seine in den Vorjahren begonnene Absicht fortsetzen, angesichts der Globalisierungsdiskussion und der ständigen Bedrohung durch Betriebsverlagerungen (aktuelle Schließung von Nokia Bochum, Verlagerung von Osram nach China etc.) sich insbesondere in den Schwellenländern über die sozialen Sicherungsstandards zu informieren. Dabei geht es auch darum, inwieweit die ILO-Kernarbeitsnormen (Arbeitsschutz, Kinderarbeit, Vertragsfreiheit, Formen der Zwangsarbeit) eingehalten werden und welche Gefahren aus Ländern wie Indien für den deutschen Arbeitsmarkt drohen. Bisher besagt eine gängige These, dass Dienstleistungen von Arbeitsplatzverlagerungen weniger oder gar nicht bedroht seien. Nun zeigt gerade Indien, dass dort Dienstleistungen vor allem im IT-Bereich (Callcenter, Buchungssysteme, Softwareentwicklung etc.) bereits in großem Umfang erbracht werden. Hier ist also von Interesse, warum viele Unternehmen derartige Leistungen in Indien erbringen lassen.
Über diese Themen werden die Ausschussmitglieder in Bangalore und Delhi u.a. mit Vertretern von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, der zuständigen Ministerien sowie mit Gewerkschaftsfunktionären diskutieren.
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