Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Grußwort des Vorsitzenden
Vorsitzender Gunther Krichbaum, CDU/CSU
© DBT/Neumann&Zörlein Werkstatt Fotografie
Herzlich Willkommen
auf dem Internetangebot des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Arbeit. Auf unserer Seite möchten wir Sie gerne über die Mitglieder des Ausschusses und die aktuellen Arbeitsschwerpunkte informieren.
Das zurückliegende Jahr 2007 wird als eines der erfolgreichsten Jahre für den Prozess der europäischen Einigung in die Geschichte eingehen. Einen ganz wichtigen Beitrag hat hierzu die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr geleistet, die die entscheidenden Grundlagen für den dann im Dezember 2007 unterzeichneten "Vertrag von Lissabon" legte.
Die EU hat zwar seit 2004 bzw. 2007 12 neue Mitgliedstaaten, doch arbeitete sie bislang noch mit einem für 15 Mitglieder entworfenen System. Daher musste die EU dringend reformiert und modernisiert werden, damit sie ihr Potential voll ausschöpfen kann. Mit dem neuen Vertrag wird diese Modernisierung der Europäischen Union endlich vollzogen. Der Vertrag wird Europa demokratischer, transparenter und bürgernäher gestalten und der Gemeinschaft ihre Handlungsfähigkeit nach innen und außen zurückgeben. Wir bekommen jetzt klare Kompetenzabgrenzungen zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten, mehr Mitspracherechte für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente und eine Reduzierung der Zahl der EU-Kommissare von derzeit 27 auf 18. Und durch die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat wird die Blockade europäischer Entscheidungen aus innenpolitischen Gründen deutlich erschwert. Der Vertrag von Lissabon kann damit dazu beitragen, dass die Menschen "Europa" wieder stärker als gemeinsames politisches Projekt ansehen.
Eines der wichtigsten Ergebnisse des neuen Vertrages ist der Ausbau der parlamentarischen Kontrollrechte. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten der übrigen Mitgliedstaaten wird der Deutsche Bundestag künftig die Aufgabe haben, über die Einhaltung des so genannten Subsidiaritätsprinzips zu wachen. Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission mit einem Rechtsetzungsvorschlag ihre Kompetenzen übersteigt. Subsidiarität heißt, dass bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten "Europa" nur jene Bereiche regeln soll, die über die Kraft der Nationalstaaten hinausgehen. Es entspricht der Logik dieses Prinzips, dass die Abgeordneten der nationalen Parlamente künftig selber prüfen, ob Kompetenzüberschreitungen vorliegen. Sie können selbst am besten einschätzen, ob die Mitgliedstaaten über die geeigneten Mittel verfügen, eine Angelegenheit eigenständig zu regeln. Damit kommen insbesondere auf den EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages neue Aufgaben zu.
Mit dem neuen Vertrag erlangt die EU ihre Handlungsfähigkeit zurück. Jetzt kann der Blick wieder verstärkt nach außen gerichtet werden. Dabei stehen die Entwicklungen im Kosovo und auf dem gesamten westlichen Balkan, die Kooperation mit den Anrainerstaaten des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres sowie eine neue Afrika-Politik im Vordergrund.
Europa muss darüber hinaus auf die Herausforderungen reagieren, vor die uns eine zunehmend globalisierte Welt stellt. Europa muss gerade in den Bereichen Forschung und Bildung viel enger zusammenarbeiten, weil wir im globalen Wettbewerb nur bestehen können, wenn wir innovativer und einfallsreicher sind als andere Länder. Aber auch auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung und der Verhinderung von Kriegen und Gewalt muss Europa stärker mit einer Stimme sprechen und notfalls auch gemeinsam militärische Mittel einsetzen. Als "Querschnittsausschuss" mit einer besonderen Sachkenntnis über die politischen und rechtlichen Grundlagen ist der EU-Ausschuss bestens geeignet, hier eine zentrale Koordinierungsfunktion für das deutsche Parlament zu übernehmen.
Erwähnen möchte ich abschließend, dass der EU-Ausschuss Mitglied der Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (COSAC) ist. Die regelmäßigen Treffen dienen als Austauschforum über die Haltung der einzelnen Parlamente zu aktuellen europapolitischen Entscheidungen. Dabei wird die Bedeutung der COSAC vor dem Hintergrund der Subsidiaritätsüberprüfung in Zukunft sicher weiter zunehmen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unsere Internetseite als Informationsangebot nutzen. Ihre Fragen und Anregungen können Sie gerne an das Sekretariat des Ausschusses über die Email-Adresse europaausschuss@bundestag.de richten.
Ihr
Gunther Krichbaum