Parlamentarischer Beirat zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften
Ethikbeirat
Der Bundestag hat am 26. April 2007 beschlossen, einen Parlamentarischen Beirat zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften (Ethikbeirat) einzurichten. Dem Beschluss lag ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksache 16/5128) zugrunde.
Die rasante Entwicklung in Naturwissenschaften und Medizin werfe immer wieder neue ethische Fragen auf, die nur auf der Grundlage eines umfassenden gesellschaftlichen und politischen Diskurses beantwortet werden könnten. In der 14. und 15. Wahlperiode hatte sich der Deutsche Bundestag dieser Aufgabe durch die Einrichtung von Enquete-Kommissionen gestellt, die Ethik und Recht der modernen Medizin (zum Beispiel Palliativmedizin, Patientenverfügungen, Präimplantationsdiagnostik und Stammzellforschung) zum Gegenstand hatten.
Der am 23. April 2008 konstituierte Ethikbeirat besteht aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, die Debatten des Deutschen Ethikrates, der je zur Hälfte aus vom Bundestag und von der Bundesregierung benannten Mitgliedern besteht, parlamentarisch zu begleiten und zu unterstützen. Dieses unabhängige Sachverständigengremium hatte sich auf der Grundlage des Ethikratgesetzes in einer von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert geleiteten Sitzung am 11. April 2008 konstituiert.
Der parlamentarische Ethikbeirat berät die Stellungnahmen und Berichte des Deutschen Ethikrates und bereitet den parlamentarischen Diskurs in den Gremien des Bundestages vor. Er lässt sich vom Deutschen Ethikrat über den Fortgang der Arbeit sowie die Ergebnisse seiner Sitzungen informieren. Der Ethikbeirat dient damit dem Ziel, die außerparlamentarische Debatte über ethische Fragen mit der Debatte im Parlament zu verzahnen.