Köhler, Schwan oder Sodann
Die fünfjährige Amtszeit von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler endet in diesem Jahr. Am Samstag, dem 23. Mai 2009, wird die Bundesversammlung ein neues Staatsoberhaupt wählen.
CDU, CSU und FDP haben angekündigt, Horst Köhlers
Kandidatur für eine zweite Amtszeit zu unterstützen. SPD
und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die
Kandidatur der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Gesine Schwan,
Die Linke will den Schauspieler und Theaterregisseur Peter Sodann
vorschlagen.
Gesine Schwan war bereits bei der letzten Bundesversammlung am 23.
Mai 2004 die Gegenkandidatin von Horst Köhler gewesen.
Köhler, zuvor Geschäftsführender Direktor des
Internationalen Währungsfonds, erhielt damals 604 Stimmen,
Schwan 589.
Mindestalter 40 Jahre
Um Bundespräsident werden zu können, muss man von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Voraussetzung: Bundespräsident können nur Deutsche werden, die mindestens 40 Jahre alt und berechtigt sind, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Würde Horst Köhler wiedergewählt, wäre es
für ihn die letzte Amtszeit, denn eine Wiederwahl ist nur
einmal möglich. Von den neun Bundespräsidenten seit 1949
waren drei zehn Jahre lang im Amt und wurden somit einmal
wiedergewählt: Prof. Dr. Theodor Heuss (1949 bis 1959),
Heinrich Lübke (1959 bis 1969) und Dr. Richard von
Weizsäcker (1984 bis 1994).
Fünf Jahre im Amt waren Dr. Dr. Gustav Heinemann (1969 bis
1974), Walter Scheel (1974 bis 1979), Prof. Dr. Karl Carstens (1979
bis 1984), Prof. Dr. Roman Herzog (1994 bis 1999) und Johannes Rau
(1999 bis 2004).
Wahl am Verfassungstag
Die Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt am 1. Juli des Jahres, in dem die Bundesversammlung zusammentritt. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit muss neu gewählt werden. Seit 30 Jahren findet die Bundesversammlung regelmäßig am 23. Mai statt, dem Tag, an dem der Parlamentarische Rat im Jahre 1949 in Bonn das Grundgesetz verkündet hatte, weshalb man auch vom "Verfassungstag“ spricht.
Wer darf den Präsidenten wählen? Der Bundesversammlung
gehören kraft Amtes alle Bundestagsabgeordneten an, das sind
zurzeit 612 Abgeordnet. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von
Mitgliedern, die von den Landesparlamenten entsandt werden.
Zusammen hat die Bundesversammlung 2009 also 1.224 Mitglieder. Wie
viele Wahlmänner und Wahlfrauen die einzelnen Länder
entsenden können, hängt von ihrer Einwohnerzahl ab.
Mit 131 Mitgliedern stellt Nordrhein-Westfalen das
größte Kontingent, gefolgt von Bayern mit 93,
Baden-Württemberg mit 68 und Niedersachsen mit 61 Mitgliedern.
Hessen kann 44 Mitglieder nominieren, Sachsen 33, Rheinland-Pfalz
31, Berlin 24, Schleswig-Holstein 22, Brandenburg 20,
Sachsen-Anhalt 19, Thüringen 18, Mecklenburg-Vorpommern 13,
Hamburg zwölf, das Saarland acht und Bremen fünf.
Landtage vergeben Mandate
Die Vertreter der Länder werden von den Landtagen gewählt. Dabei ist nicht zwingend, dass nur Landtagsabgeordnete delegiert werden. Es können auch Kommunalpolitiker oder andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ein Mandat für die Bundesversammlung erhalten.
Die Landesparlamente wählen die zu entsendenden Mitglieder auf
der Basis von Vorschlagslisten der Landtagsfraktionen, wobei nach
den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts verfahren wird.
Innerhalb von zwei Tagen müssen die Gewählten
erklären, ob sie die Wahl annehmen. Sie haben damit Anspruch
auf vergleichbare Vorrechte wie Bundestagsabgeordnete: Sie
genießen parlamentarische Immunität und sind an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Vereidigung am 1. Juli
Gewählt wird ohne vorherige Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim. Zum Bundespräsidenten gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Bewerber im ersten oder zweiten Wahlgang diese absolute Mehrheit, so reicht in einem dritten Wahlgang auch die relative Mehrheit. Für den zweiten und dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Drei Wahlgänge waren bislang nur 1969 und 1994 erforderlich.
Theoretisch hat der Gewählte zwei Tage Zeit, um zu
erklären, ob er die Wahl annimmt. In der Praxis erklären
dies die Gewählten direkt nach der Wahl noch vor der
Bundesversammlung. Von der Möglichkeit, die Wahl
auszuschlagen, wurde nie Gebrauch gemacht.
Nach der Annahme der Wahl erklärt der
Bundestagspräsident, der den Vorsitz in der Bundesversammlung
innehat, die Bundesversammlung für beendet. Der gewählte
Präsident wird mit Beginn seiner Amtszeit am 1. Juli in einer
gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt.