Rechtsausschuss
Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) ist die so genannte "funktionale
Zweigliedrigkeit" der Gerichtsverfahren - also dass allein eine
einzige Instanz die Tatsachen feststellen soll, eine weitere auf
die Prüfung reiner Rechtsfragen beschränkt ist - "vom
Tisch". Dies erklärte die Ministerin am Mittwochmorgen vor dem
Rechtsausschuss. Auch die Zusammenlegung von Gerichten sei ein
"sehr schwieriges Thema", zu dem die Regierung eine Stellungnahme
abgeben müsse, wenn über den Bundesrat das Thema wieder
eingebracht werde, so Zypries. Der Bund und die Länder
hätten verschiedene Themen im Rahmen einer geplanten
Justizreform übernommen, die sie bearbeiten und zur
nächsten Justizministerkonferenz vorstellen wollten. SPD und
Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich unterdessen
dafür aus, dass die federführende Beratung bei der
Föderalismusreform beim Rechtsausschuss liegen müsse. Die
CDU/CSU forderte des Weiteren, die Federführung innerhalb der
Bundesregierung beim Justizministerium (BMJ) anzusiedeln. Die
Justizministerin wollte zur Federführung innerhalb des
Parlaments keine Stellung nehmen, weil es allein Sache des
Bundestages sei, die Zuständigkeiten festzulegen. Zur
Aufgabenteilung innerhalb der Regierung sagte sie, in der letzten
Wahlperiode sei das BMJ zuständig gewesen, jetzt liege die
Federführung beim Innenministerium. Zypries kündigte im
Übrigen an, dass Anfang April dieses Jahres ein Gesetzentwurf
zur Regelung des Unterhaltsrechts das Kabinett erreiche. Er habe
zum Ziel, zuerst die Kinder abzusichern. Erst in zweiter Linie
kämen die Ehepartner an die Reihe. Ebenso werde das Kabinett
im späten Frühjahr eine modifizierte Kronzeugenregelung
behandeln.
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