hib-Meldung
112/2008
Datum: 23.04.2008
heute im Bundestag - 23.04.2008
Eckpunkte für Reform des Vergaberechts beschließen
16/8810) fordert sie den Deutschen Bundestag
auf, Eckpunkte für eine solche Reform zu beschließen und
durch eine bundeseinheitliche Regelung Rechtssicherheit zu
schaffen. Zur Bekämpfung von Korruption und
Rechtsverstößen soll ein bundesweites
Korruptionsregister eingeführt werden. Weiter fordert die
Fraktion, dass die Anwendung des Vergaberechts vereinfacht wird.
Ausschreibungen sollen dabei grundsätzlich in Fach- und
Teillose aufgegliedert werden. Auch soll die Transparenz in den
Vergabeverfahren erhöht werden. Beschränkte und
freihändige Vergaben sollen zukünftig einer
Veröffentlichungspflicht unterlegen. Dabei soll der gemeinsame
Stufenplan der Wirtschaftsverbände zur Umsetzung der
flächendeckenden Einführung von E-Vergaben in die
Gesetzgebung einfließen. Im Vergaberecht sollen auch die
besonderen Anforderungen an Dienstleistungen für Menschen im
sozialen Bereich, der Jugendhilfe und in der Arbeitsmarktpolitik
gesondert berücksichtigt werden. Weiter schlagen die
Bündnisgrünen vor, die Vorgaben der
EU-Vergaberechtsrichtlinie zu sozialen und ökologischen
Kriterien vollständig umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung
der jeweiligen Kriterien soll durch die vergebende Stelle nach dem
Subsidiaritätsprinzip erfolgen. Schließlich soll die
Kontrolle der Einhaltung von Kriterien gefördert werden. Die
Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Aufträge
der öffentlichen Verwaltung an die private Wirtschaft in
Deutschland rund 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachen.
Das seien rund 300 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Geld müsse
verantwortungsbewusst investiert werden.
Berlin: (hib/MIK) Für eine Reform des Vergaberechts setzt sich
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein. In einem Antrag
(Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_112/03