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Globale Minderausgabe
Globale Minderausgaben sind
Verfügungsbeschränkungen im Haushalt, die nicht im
Einzelnen, sondern global bezeichnet sind. Sie bewirken bei den
veranschlagten Investitionen eine verzögerte oder verminderte
Leistung durch den Bund. Sie ersetzen gezielte
Ausgabenkürzungen und überlassen es der Regierung, die
pauschale Ausgabenkürzung innerhalb eines Etats zu
erwirtschaften. Das Parlament bedient sich insoweit seines
Budgetrechts, als es lediglich eine Globalentscheidung
trifft.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/glob_minder