A - Z
Gremien
Als Gremium wird die Zusammenarbeit von
mehreren Personen in einer Gruppe bezeichnet. Gremien werden in der
Regel für einen längeren Zeitraum - im Bundestag meist
für die Dauer einer Wahlperiode - gebildet. In ihnen vollzieht
sich ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundestages. Aufgabe der
- zum Teil öffentlich tagenden - Gremien ist es, über
einen speziellen Themenkomplex zu beraten, Beschlussempfehlungen zu
erarbeiten oder Entscheidungen zu fällen. Neben den Gremien
und Arbeitskreisen der Bundestagsfraktionen, dem Ältestenrat
und dem Präsidium des Bundestages zählen vor allem die
Fachausschüsse zu den wichtigsten Gremien des
Parlaments.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gremien