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Grundgesetz (GG)
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Daher steht es über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Nicht zulässig ist es nach Artikel 79 Absatz 3 GG, die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes festgelegten Grundsätze zu ändern.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/grundgesetz