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Grundrechte
Grundrechte sind dem Einzelnen zustehende,
verfassungsmäßig verbürgte elementare Rechte. Sie
gewähren in erster Linie Schutz gegenüber dem staatlichen
Eingriff. Daneben strahlen die Grundrechte auf das gesamte Recht
aus. Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch die
öffentliche Gewalt kann jedermann die Verfassungsbeschwerde
erheben (Art. 93 I Nr. 4a GG).
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/grundrechte