hib-Meldung
030/2008
Datum: 01.02.2008
heute im Bundestag - 01.02.2008
FDP erkundigt sich nach dem Arbeitskampfrecht
16/7789) thematisiert. In dem Katalog von
insgesamt 42 Fragen richten die Liberalen ihr Augenmerk auf die
Entwicklung des Streikgeschehens in den vergangenen zehn Jahren und
die wirtschaftlichen Folgen. Die Abgeordneten fragen die
Bundesregierung nach dem durch Arbeitskämpfe verursachten
volkswirtschaftlichen Schaden und einer möglichen Zunahme an
gesamtwirtschaftlicher Relevanz von Streiks. Sie wollen auch
wissen, ob es der verfassungsrechtlichen Bedeutung des
Arbeitskampfrechts entspricht, seine Ausgestaltung
ausschließlich den Gerichten zu überlassen, und wie sich
die Rechtsprechung zum Unterstützungsstreik auswirkt. Ferner
fragt die FDP, ob die Regierung eine zunehmende Bestrebung von
einzelnen Berufsgruppen sieht, sich in Spartengewerkschaften zu
organisieren und ob Arbeitskämpfe von Spartengewerkschaften
die Tarifautonomie gefährden. Die Abgeordneten erkundigen
sich, ob die Regierung der Auffassung ist, dass Arbeitskämpfe
auch dann zulässig sind, "wenn sie eine erhebliche
Beeinträchtigung für die Allgemeinheit mit sich bringen
(zum Beispiel in den Bereichen Bahn, Post, Telekommunikation)". In
diesem Zusammenhang bringt sie eine Ankündigungsfrist von
sieben Tagen ins Gespräch. Schließlich will die Fraktion
wissen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf,
Unterstützungsstreiks für unzulässig zu
erklären.
Berlin: (hib/MPI) Das Arbeitskampfrecht wird von der FDP-Fraktion
in einer Großen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_030/07