hib-Meldung
091/2008
Datum: 01.04.2008
heute im Bundestag - 01.04.2008
Regierung: Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft
16/8363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/8140). Zwei der in Polen studierenden
türkischen Studentinnen hätten sich bei der Einreise mit
türkischen Reisepässen und nationalen polnischen Visa,
die vor dem 21. Dezember 2007 ausgestellt worden waren und daher
nicht als so genanntes Schengenvisa galten, ausgewiesen. In diesen
beiden Fällen sei die Abschiebung zwar rechtmäßig
gewesen, doch sei die erforderliche Prüfung der
Verhältnismäßigkeitpolizeilicher
Folgemaßnahmen "nicht hinreichend" erfolgt, so die Regierung.
Die Einreise der dritten Person erfolgte mit einem türkischen
Dienstpass und war erlaubt. Die polizeilichen Maßnahmen seien
daher unzulässig gewesen. Die Bundesregierung sieht in dem
dargestellten Fall einen "bedauerlichen Einzelfall", der nicht der
bundespolizeilichen Praxis entspräche. Es gebe daher auch
keinen rechtlichen Änderungsbedarf bestehender gesetzlicher
Bestimmungen. Allerdings sei der Sachverhalt Anlass zu einer
intensiven bundespolizeiinternen Nachbereitung der Rechtsanwendung
gewesen.
Berlin: (hib/HAU) Die polizeilichen Maßnahmen gegen drei
türkische Studentinnen, die am 26. Dezember 2007 am Bahnhof
Forst (Brandenburg) wegen unerlaubter Einreise in die
Bundesrepublik durch Beamte der Bundespolizei festgenommen wurden,
waren in zwei Fällen "formal rechtmäßig" und in
einem Fall unzulässig. Das schreibt die Bundesregierung in der
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_091/06