Regierung will Arbeitgeberzusammenschlüsse nicht fördern
Berlin: (hib/VOM) Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Bedarf, Arbeitgeberzusammenschlüsse zu fördern. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/8936) auf ein Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8826). Die Fraktion hatte auf Frankreich verwiesen, wo "sehr positive Erfahrungen" mit solchen Zusammenschlüssen kleiner oder mittelständischer Unternehmen in einer Region, die sich das Personal teilten, gesammelt worden seien. In der Bundesrepublik gebe es derzeit drei Arbeitgeberzusammenschlüsse und darüber hinaus zehn, die sich im Aufbau befinden, so die Fraktion.
Nach Regierungsangaben sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bildung von Arbeitgeberzusammenschlüssen bereits vorhanden. Üblicherweise seien dies die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die eingetragene Genossenschaft. Wenn im Rahmen von Arbeitgeberzusammenschlüssen Personal unter den Mitgliedsunternehmen verliehen oder überlassen werde, müsse dies bei einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung führe dazu, dass das jeweilige Unternehmen unfallversicherungspflichtig ist. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung würden durch die Berufsgenossenschaften eigenverantwortlich festgesetzt. Daran sei die Bundesregierung weder beteiligt noch könne sie auf die Entscheidung Einfluss nehmen, heißt es in der Antwort. Die Beiträge der Unternehmen der gewerblichen Arbeitsnehmerüberlassung spiegelten das überdurchschnittlich hohe Unfallrisiko dieser Branche wider, heißt es weiter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.