Bundesregierung: Wertguthaben reduzieren die Abschläge nicht
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt es ab, dass Arbeitnehmer ihre angesammelten Wertguthaben für eine Reduzierung der üblichen Abschläge bei einer Frühverrentung verwenden können. Dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ( 16/10289) gefordert. In der Gegenäußerung der Bundesregierung, die jetzt als Unterrichtung ( 16/10693) vorgelegt wurde, begründet die Regierung ihre Ablehnung mit der Möglichkeit von "Störfällen", die dann eintreten könnten, wenn die Wertguthaben nicht so verwendet würden, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe.
In Langzeitkonten können die Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitzeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen und später für längerfristige Freistellungen verwenden. Der Verwendungszweck der Guthaben soll mit dem Gesetz auf die Nutzung der gesetzlichen Freistellungsansprüche wie etwa bei Pflege- oder Elternzeit sowie bei Teilzeitarbeit konzentriert werden. Sie können aber auch dafür benutzt werden, um früher in die normale Altersrente zu gehen oder eine Weiterbildung zu machen.
Der Bundesrat sieht in dem Angebot "rentennaher Verwendbarkeit" eine Möglichkeit, zum einen den Leistungswillen der Arbeitnehmer zu fördern und zum anderen, die Rentenversicherung zu entlasten. Ferner begrüßt er die Regelung, Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen zu können. Den dafür vorgesehenen Schwellenwert von 29.820 Euro in den westlichen und 25.200 Euro in den östlichen Bundesländern hält die Länderkammer aber für "viel zu hoch". Sie schlägt stattdessen das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße als Grenzwert vor. Die Bundesregierung verteidigt zum einen die Bestimmung eines Grenzwertes, der allein schon deshalb nötig sei, weil es sich bei der Einführung von Wertguthaben um ein "neuartiges Instrument" handele und man noch über keine Erfahrungswerte in der Praxis verfüge. "Eine kosten- und verwaltungsintensive Übertragung von kleinen Guthaben muss deshalb unterbleiben." Sie prüfe jedoch die Absenkung des Grenzwertes auf das Sechsfache der monatlichen Bezugsgrenze.
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