Im Bundestag notiert: Klage gegen den Ablehnungsbescheid der deutschen Botschaft
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung nimmt zur Ablehnung des Nachzugs einer marokkanischen Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers in die Bundesrepublik keine Stellung. Es
sei eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid der deutschen Botschaft in Marokko eingereicht worden. Die Bundesregierung nehme zu laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung, heißt es in der Antwort ( 16/10516) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10254).
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