Im Bundestag notiert: Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
Berlin: (hib/AS) Autobesitzer, die die Umweltprämie erhalten wollen, müssen in Zukunft das Original des Fahrzeugbriefs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgeben. Die Rücknahmestellen für die zu entsorgenden Fahrzeuge erhalten dementsprechend nur noch eine Kopie des Fahrzeugbriefes. Das geht aus einer Verordnung der Bundesregierung ( 16/12106) zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung hervor. Sie wurde erlassen, um möglichen Missbrauch bei der Umweltprämie zu vermeiden. Eine entsprechende Maßnahme hatte auch der Haushaltsausschuss des Bundestages ( 16/11825) gefordert.
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