Thema der Woche
Stand: 19.11.2006
Ausschüsse bereiten Arbeit vor
Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag, den 22.
November 2005 seine 22 ständigen Ausschüsse eingesetzt.
Bis zur Konstituierung am nächsten Mittwoch werden die Weichen
für die zukünftige Arbeit in den Ausschüssen
gestellt. Die Fraktionen entscheiden, wer aus ihren Reihen in die
Ausschüsse entsandt, wer Vorsitzender, Stellvertreter, Obmann
oder -frau wird. Bei der Konstituierung in den Ausschüssen
werden Bundestagspräsident Norbert Lammert oder einer seiner
Stellvertreter anwesend sein.
In den Ausschüssen bereiten die fachlich versierten Abgeordneten die Entscheidungen im Plenum vor. Als "vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages", wie es in der Geschäftsordnung des Bundestages heißt, werden hier "Beschlussempfehlungen" erarbeitet, auf die das Plenum dann zurückgreifen kann.
Grundgesetz sieht Ausschüsse vor
Nach einer Bundestagswahl werden die ständigen Ausschüsse nicht einfach nur wieder belebt, sondern neu gebildet. Dabei hat der Bundestag nicht völlig freie Hand, denn einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor: Der Petitionsausschuss, der Verteidigungsausschuss, der Auswärtige Ausschuss und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sind namentlich erwähnt, andere Ausschüsse ergeben sich zwangsläufig aus anderen Formulierungen. So, wenn es um die Immunität von Abgeordneten geht oder um die Überprüfung der Wahl. Mit dem Budgetrecht des Parlamentes ist ein Haushaltsausschuss zwingend notwendig.
Ausschüsse als Spiegel der Ministerien
Da die Hauptaufgaben des Bundestages darin bestehen, für die verschiedenen Fachgebiete Gesetze zu erlassen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, bietet es sich an, die Ausschüsse parallel zur Regierung zu organisieren. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, den einzelnen Ministerien so genannte Spiegel-Ausschüsse gegenüberzustellen. Aber dem Parlament steht es frei, einzelne Politikbereiche durch eigene Ausschüsse noch mehr zu betonen. So gibt es gegenüber dem Innenministerium zusätzlich einen Sportausschuss, gegenüber dem Wirtschaftsministerium einen Tourismusausschuss und gegenüber dem Finanzministerium außer dem Haushaltsausschuss auch noch einen Finanzausschuss.
Intensive Beratungen
Alle Ausschüsse bekommen einen Teil ihrer Arbeit vom Bundestagsplenum "überwiesen". Wenn der Bundestag ein Gesetz verabschieden will oder nach dem Wunsch der Bundesregierung, des Bundesrates oder einer Fraktion ein Gesetz beschließen soll, geht die Angelegenheit nach der ersten Lesung zur eingehenden Beratung in alle Fachausschüsse, die von den Regelungen betroffen sind. Der im Einzelfall hauptsächlich zuständige Ausschuss übernimmt die Federführung, fordert die anderen beteiligten Ausschüsse aber auch zur Mitberatung auf - und sammelt deren Stellungnahmen rechtzeitig vor der Beschlussempfehlung wieder ein. Zur Meinungsbildung können sich die Ausschüsse auch Experten einladen, die von den einzelnen Fraktionen im Ausschuss benannt und vom Ausschusssekretariat dann zu einem gemeinsamen Hearing eingeladen werden. Dort nehmen die Fachleute Stellung zu den Gesetzesvorhaben und stehen den Abgeordneten anschließend Rede und Antwort. Solche Anhörungen haben oft eine große Wirkung und führen dazu, dass die Ausschüsse in den Detailvorschriften teils gravierende Änderungen empfehlen.
Obleute und Berichterstatter
Die Ausschüsse haben aber auch das Recht zur Selbstbefassung. Das heißt, sie können selbst Themen aus ihrem Tätigkeitsfeld auf die Tagesordnung setzen. Auf diese Weise hält sich das Fachgremium zum Beispiel über die Arbeit in "seinem" Ministerium auf dem Laufenden oder holt sich den Sachverstand von Menschen aus der Praxis auch unabhängig von geplanten Gesetzen in das eigene Blickfeld. Die Fraktionen bestimmen zudem einzelne Mitglieder der Ausschüsse, ihre Interessen in diesem Fachbereich herausragend zu vertreten. Diese nennen sich Obleute und wirken sowohl in das Innere des Ausschusses, indem sie etwa fraktionsübergreifend nach Verständigung in der Sache und in der Behandlung suchen, als auch nach außen, indem sie in der Öffentlichkeit für "ihren" Ausschuss die Meinung ihrer Fraktion formulieren.
Zusätzlich bestimmen die Fraktionen so genannte Berichterstatter, die sich besonders tief in die Materie einarbeiten, um die Ausschüsse über die einzelnen gesetzlichen Vorhaben zu informieren und zu beraten.
In den Ausschüssen bereiten die fachlich versierten Abgeordneten die Entscheidungen im Plenum vor. Als "vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages", wie es in der Geschäftsordnung des Bundestages heißt, werden hier "Beschlussempfehlungen" erarbeitet, auf die das Plenum dann zurückgreifen kann.
Grundgesetz sieht Ausschüsse vor
Nach einer Bundestagswahl werden die ständigen Ausschüsse nicht einfach nur wieder belebt, sondern neu gebildet. Dabei hat der Bundestag nicht völlig freie Hand, denn einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor: Der Petitionsausschuss, der Verteidigungsausschuss, der Auswärtige Ausschuss und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sind namentlich erwähnt, andere Ausschüsse ergeben sich zwangsläufig aus anderen Formulierungen. So, wenn es um die Immunität von Abgeordneten geht oder um die Überprüfung der Wahl. Mit dem Budgetrecht des Parlamentes ist ein Haushaltsausschuss zwingend notwendig.
Ausschüsse als Spiegel der Ministerien
Da die Hauptaufgaben des Bundestages darin bestehen, für die verschiedenen Fachgebiete Gesetze zu erlassen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, bietet es sich an, die Ausschüsse parallel zur Regierung zu organisieren. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, den einzelnen Ministerien so genannte Spiegel-Ausschüsse gegenüberzustellen. Aber dem Parlament steht es frei, einzelne Politikbereiche durch eigene Ausschüsse noch mehr zu betonen. So gibt es gegenüber dem Innenministerium zusätzlich einen Sportausschuss, gegenüber dem Wirtschaftsministerium einen Tourismusausschuss und gegenüber dem Finanzministerium außer dem Haushaltsausschuss auch noch einen Finanzausschuss.
Intensive Beratungen
Alle Ausschüsse bekommen einen Teil ihrer Arbeit vom Bundestagsplenum "überwiesen". Wenn der Bundestag ein Gesetz verabschieden will oder nach dem Wunsch der Bundesregierung, des Bundesrates oder einer Fraktion ein Gesetz beschließen soll, geht die Angelegenheit nach der ersten Lesung zur eingehenden Beratung in alle Fachausschüsse, die von den Regelungen betroffen sind. Der im Einzelfall hauptsächlich zuständige Ausschuss übernimmt die Federführung, fordert die anderen beteiligten Ausschüsse aber auch zur Mitberatung auf - und sammelt deren Stellungnahmen rechtzeitig vor der Beschlussempfehlung wieder ein. Zur Meinungsbildung können sich die Ausschüsse auch Experten einladen, die von den einzelnen Fraktionen im Ausschuss benannt und vom Ausschusssekretariat dann zu einem gemeinsamen Hearing eingeladen werden. Dort nehmen die Fachleute Stellung zu den Gesetzesvorhaben und stehen den Abgeordneten anschließend Rede und Antwort. Solche Anhörungen haben oft eine große Wirkung und führen dazu, dass die Ausschüsse in den Detailvorschriften teils gravierende Änderungen empfehlen.
Obleute und Berichterstatter
Die Ausschüsse haben aber auch das Recht zur Selbstbefassung. Das heißt, sie können selbst Themen aus ihrem Tätigkeitsfeld auf die Tagesordnung setzen. Auf diese Weise hält sich das Fachgremium zum Beispiel über die Arbeit in "seinem" Ministerium auf dem Laufenden oder holt sich den Sachverstand von Menschen aus der Praxis auch unabhängig von geplanten Gesetzen in das eigene Blickfeld. Die Fraktionen bestimmen zudem einzelne Mitglieder der Ausschüsse, ihre Interessen in diesem Fachbereich herausragend zu vertreten. Diese nennen sich Obleute und wirken sowohl in das Innere des Ausschusses, indem sie etwa fraktionsübergreifend nach Verständigung in der Sache und in der Behandlung suchen, als auch nach außen, indem sie in der Öffentlichkeit für "ihren" Ausschuss die Meinung ihrer Fraktion formulieren.
Zusätzlich bestimmen die Fraktionen so genannte Berichterstatter, die sich besonders tief in die Materie einarbeiten, um die Ausschüsse über die einzelnen gesetzlichen Vorhaben zu informieren und zu beraten.
Die 22 ständigen Ausschüsse der 16. Wahlperiode
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (13 Mitglieder)
- Petitionsausschuss (25 Mitglieder)
- Auswärtiger Ausschuss (36 Mitglieder)
- Innenausschuss (36 Mitglieder)
- Sportausschuss (13 Mitglieder)
- Rechtsausschuss (27 Mitglieder)
- Finanzausschuss (36 Mitglieder)
- Haushaltsausschuss (41 Mitglieder)
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (36 Mitglieder)
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (31 Mitglieder)
- Ausschuss für Arbeit und Soziales (36 Mitglieder)
- Verteidigungsausschuss (30 Mitglieder)
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (31 Mitglieder)
- Ausschuss für Gesundheit (31 Mitglieder)
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (36 Mitglieder)
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (31 Mitglieder)
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (16 Mitglieder)
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (31 Mitglieder)
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (22 Mitglieder)
- Ausschuss für Tourismus (13 Mitglieder)
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (33 Mitglieder)
- Ausschuss für Kultur und Medien (20 Mitglieder)
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/aussch/