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Stand: 03.02.2009
Konstituierende Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
Alterspräsident Otto Schily
© DBT
Der 16. Deutsche Bundestag wird am
Dienstag, den 18. Oktober 2005, um 11.00 Uhr zu seiner
konstituierenden Sitzung im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes
zusammenkommen. Gemäß Grundgesetz Art. 39 muss der
bisherige Bundestagspräsident den neugewählten Bundestag
spätestens dreißig Tage nach der Wahl
einberufen.
In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz. Der Alterspräsident wird wie in der letzten Wahlperiode Otto Schily sein. Der Alterspräsident hält so lange den Vorsitz, bis der neugewählte Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt. Der Alterspräsident ernennt Mitglieder des Bundestages zu vorläufigen Schriftführern. Hierauf erfolgt der Namensaufruf der Mitglieder des Bundestages. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde bisher stets die Wahl des Bundestagspräsidenten, der Stellvertreter und der Schriftführer vorgenommen.
Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter
Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Bundestagspräsidenten.
Wahl der Schriftführer
Der Bundestag beschließt die Zahl der Schriftführer. Sie können gemeinsam auf Grund eines Vorschlages der Fraktionen gewählt werden.
Präsidium
Der Bundestagspräsident und die stellvertretenden Präsidenten bilden das Präsidium.
Aufgaben des Bundestagspräsidenten
Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages. Er fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Dem Bundestagspräsident steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Bundestages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu. Der Bundestagspräsident erlässt im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine Hausordnung.
In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz. Der Alterspräsident wird wie in der letzten Wahlperiode Otto Schily sein. Der Alterspräsident hält so lange den Vorsitz, bis der neugewählte Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt. Der Alterspräsident ernennt Mitglieder des Bundestages zu vorläufigen Schriftführern. Hierauf erfolgt der Namensaufruf der Mitglieder des Bundestages. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde bisher stets die Wahl des Bundestagspräsidenten, der Stellvertreter und der Schriftführer vorgenommen.
Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter
Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Bundestagspräsidenten.
Wahl der Schriftführer
Der Bundestag beschließt die Zahl der Schriftführer. Sie können gemeinsam auf Grund eines Vorschlages der Fraktionen gewählt werden.
Präsidium
Der Bundestagspräsident und die stellvertretenden Präsidenten bilden das Präsidium.
Aufgaben des Bundestagspräsidenten
Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages. Er fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Dem Bundestagspräsident steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Bundestages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu. Der Bundestagspräsident erlässt im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine Hausordnung.
weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/konst_sitz/