Haushalt im Parlament diskutiert
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2007 war Thema der Debatten in der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause. Insgesamt 18 Ressorts stellten im Plenum ihre Finanzplanung und damit die politischen Schwerpunkte der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD vor. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierten in ihren Beiträgen die Politik der Regierung.
In der so genannten Haushaltswoche behandelt der Bundestag in erster Lesung den Haushaltsplan mit den Einzeletats der Bundesministerien. Die Verabschiedung des Haushalts ist für Dezember geplant.
Seit dem 4. September 2006 hat sich der Bundestag an vier Tagen in erster Lesung damit beschäftigt, welche Ausgaben der Bund für das Jahr 2007 plant. Das Parlament berät auch den auf fünf Jahre ausgelegten Finanzplan des Bundes von 2006 bis 2010. Der Haushaltsentwurf, den die Bundesregierung erstellt und der 2938 Seiten umfasst, sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 267,6 Milliarden Euro vor. Die Nettoneuverschuldung soll um 16,3 Milliarden Euro gesenkt werden.
Budgetrecht ist eine der wichtigsten Funktionen des Parlaments
Das Budgetrecht gehört zu den ältesten und wirkungsvollsten Rechten eines Parlamentes. Oft wird die Bezeichnung vom „Königsrecht“ verwendet, denn es bezeichnet die wichtigste Funktion des Parlaments, die Kontrolle der Regierung und Einfluss auf die Ein- und Ausgaben und damit auf die Grundzüge der Politik.
Der Bundestag setzt sich mit jedem Politikbereich auseinander, berät in den zuständigen Gremien jeden einzelnen Posten und schlägt gegebenenfalls Veränderungen vor, bis der gesamte Haushalt eine Mehrheit im Bundestag findet. Das Parlament behält auch nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes seinen Einfluss und kontrolliert die Haushaltsführung der Regierung mit dem Unterausschuss zur Rechnungsprüfung. Der Bundesrechnungshof als unabhängige Instanz wacht ebenso über die ordnungsgemäße Verwendung der Staatsgelder und weist in jährlichen Berichten an den Ausschuss darauf hin, wenn es nicht so sein sollte.
Am Ende des Haushaltskreislaufes ist es der Bundestag, der die Regierung förmlich entlastet.