Rentensicherungsgesetz und Hartz-IV-Arbeitsmarktreform
Der Bundestag beschäftigt sich in der Kernzeitdebatte am Donnerstag, 6. April 2006, abschließend mit dem Rentensicherungsgesetz. Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen die Bezüge der rund 20 Millionen Rentner unabhängig von der Lohnentwicklung in Deutschland 2006 stabil bleiben. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.
Auf der Tagesordnung steht am Donnerstag zudem ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke., mit dem Hartz-IV-Arbeitsmarktreformen grundlegend geändert werden sollen. Die Fraktion fordert, das Arbeitslosengeld II „zu einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung als Individualanspruch“ auszubauen. Das Existenzminimum soll sich unter anderem am EU-Standard orientieren. Danach hat ein erhöhtes Armutsrisiko, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens zur Verfügung hat. Dieses lag laut EU 2003 bei 938 Euro.