Weg für Gesundheitsreform ist frei
Die Gesundheitsreform der Großen Koalition hat eine wichtige Hürde genommen. Nach knapp siebenstündiger Debatte stimmte der Gesundheitsausschuss am Mittwochnachmittag mit den Stimmen der Koalition bei einer Enthaltung aus den Reihen der SPD gegen die Stimmen der Opposition für den geänderten Gesetzentwurf ( 16/3100, 16/3950). Sämtliche Änderungsanträge der Opposition und ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion fanden keine Mehrheit. Die Verabschiedung der Reform im Bundestag in namentlicher Abstimmung steht am Freitag auf der Tagesordnung. Sie soll am 1. April in Kraft treten.
Opposition bezweifelt Einsparungen
In der Ausschusssitzung machte die Bundesregierung deutlich, dass sie für 2007 mit einem Einsparvolumen durch die Reform in Höhe von 1,1 Milliarden Euro rechnet. Ursprünglich seien 1,4 Milliarden Euro vorgesehen gewesen. Die Oppositionsfraktionen zogen diese Annahme in Zweifel und warnten vor deutlichen Beitragssatzsteigerungen für die gesetzlich Versicherten.
80 weitere Änderungsanträge
Die Abgeordneten befassten sich während der Ausschusssitzung mit weiteren 80 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen. Diese bezogen sich vor allem auf die Private Krankenversicherung (PKV). Der Basistarif in der PKV soll zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds Anfang 2009 kommen. Nichtversicherte können allerdings schon ab 1. Juli 2007 ohne vorherige Gesundheitsprüfung zum Standardtarif in die PKV eintreten und dann 2009 in den Basistarif wechseln. Der Standardtarif darf nicht teurer sein als der Höchstbetrag der GKV.
Sanierungsbeitrag der Krankenkassen halbiert
Der Sparbeitrag der Krankenkassen fällt nun geringer aus als zunächst vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Koalition beinhaltet jetzt eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes, wonach für den Sanierungsbeitrag unter anderem die Krankenhausrechnungen für voll- und teilstationäre Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten um 0,5 Prozent gekürzt werden sollen. Psychiatrische Krankenhäuser sollen außen vor bleiben. Statt der ursprünglich einmal anvisierten 500 Millionen Euro soll der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser nun bei 250 Millionen Euro liegen. Verzichtet wird zudem auf die zunächst geplanten Kürzungen bei den Rettungsdiensten in Höhe von 100 Millionen Euro. Zwar soll die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Kassen in einem eigenen Gesetz geregelt werden, von 2010 an werden die Kassen jedoch verpflichtet, Rückstellungen für die Altersversorgung nicht rentenversicherter Mitarbeiter zu bilden.
Mehr Geld aus Steuern für die gesetzliche Krankenversicherung
Der Ausschuss billigte auch, dass der für 2008 und 2009 vorgesehene Zuschuss des Bundes um jeweils eine Milliarde Euro aufgestockt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung soll 2008 nun 2,5 Milliarden Euro und 2009 4 Milliarden Euro aus Steuermitteln erhalten.
Die Unions- und die SPD-Fraktion würdigten den geänderten Gesetzentwurf als tragfähigen Kompromiss. Die Linke kritisierte unter anderem, dass die Einnahmebasis der GKV nicht erweitert werde. Die Privilegierung der PKV bleibe unangetastet. Damit stiegen die Beiträge der Arbeitnehmer weiter. Die FDP-Fraktion monierte unter anderem, dass der Arbeitgeberbeitrag nicht festgeschrieben werde. Die Grünen kritisierten etwa, dass beim Steuerzuschuss nach dem Motto "Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln" verfahren werde.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 16/3100)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 16/3950)
- Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 16/4020)
- Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 16/4200)