Kultur und Sport als Staatsziele umstritten
Mit der Frage, ob Kultur und Sport als Staatsziele in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten, hat sich der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Montag, dem 29. Januar 2007, beschäftigt. Arbeitsgrundlage für die Anhörung war ein Gesetzentwurf der FDP ( 16/387), der die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz zum Gegenstand hat. Außerdem ging es um die Frage, ob auch der Sport "als förderungswürdiger Teil des Lebens" unter Artikel 20b ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte. In fast allen Landesverfassungen sind der Schutz, die Pflege und die Förderung von Kunst und Kultur eine staatliche Aufgabe von Verfassungsrang.
Liste der Sachverständigen
- Dr. Thomas Bach Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Friedhelm Hufen Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und
- Verwaltungsrecht
- Prof. Dr. Ulrich Karpen Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft
- Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M. (Chicago), Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Staatsrecht, Rechtsvergleichung und Verfassungstheorie
- Dr. jur. Martin Nolte Privatdozent, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
- Prof. Dr. Paul Raabe Vorsitzender des Vereins Kulturstadt Wolfenbüttel e. V.
- Prof. Dr. Rupert Scholz Univ.-Prof. em., Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungslehre und Finanzrecht
- Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern Univ.-Prof. em., Universität zu Köln
- Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff Europa-Universität Viadrina, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Staatsrecht und Verfassungsgeschichte, Frankfurt/Oder
Beginn: Montag, 29. Januar 2007, 11.00
Uhr
Ort: Saal E.400 des Paul-Löbe-Hauses