Das Jahr 2007: Von Anti-Doping bis Zuwanderungsgesetz
Fingerabdrücke im Pass, Rauchverbot und Gesundheitsreform: Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2007 bedeutende Gesetze verabschiedet. Ein Großteil dieser ist bereits im Alltag der Bundesrepublik sichtbar. Hier finden Sie wichtige Gesetzesbeschlüsse des Jahres im Rückblick.
Gesundheitsreform
Eines der wichtigsten Themen im Frühjahr 2007 war die Gesundheitsreform. Am 2. Februar 2007 stimmte das Parlament für den Gesetzentwurf der Großen Koalition ( 16/3100, 16/3950). Die Reform sieht unter anderem ab 2008 die Schaffung eines Fonds vor, in den Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Steuermittel fließen sollen. Sie trat im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft.
Fingerabdruck im Pass
Neben dem Foto werden nun in Reisepässen mit dem Fingerabdruck weitere biometrische Daten gespeichert. Dies hat der Bundestag mit der Änderung des Passgesetzes ( 16/4138) am 24. Mai 2007 beschlossen. Ab November 2007 wurden die Fingerabdrücke in neu beantragten Pässen gespeichert. Die alten Dokumente können weiter verwendet werden, bis zum Ablauf ihrer regulären Gültigkeit. Transsexuelle, die mindestens eine Vornamensänderung vollzogen haben, haben nun die Möglichkeit, sich einen Pass ausstellen zu lassen, in dem das Geschlecht eingetragen wird, dem sie sich zugehörig fühlen.
Rauchverbot
Ein Dauerthema des Jahres war auch das Rauchverbot. Am 25. Mai 2007 beschloss der Bundestag das Rauchverbot in Bundeseinrichtungen und in Bahnhöfen. Es trat ab dem 1. September 2007 in Kraft. Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ( 16/5049) schreibt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Behörden, Dienstellen, Gerichten und anderen Einrichtungen des Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und im Taxi vor. Auch in Zügen der Deutschen Bahn gilt nun ein absolutes Rauchverbot. Das Verbot betrifft mehr als 500 Behörden. Auch der Bundestag hat für seine Räume ein Rauchverbot beschlossen.
Doping
Ein viel diskutiertes Thema des Jahres 2007 war die Dopingbekämpfung beim Sport. Am 5. Juli 2007 beschloss der Bundestag einen Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz ( 16/5526, 16/5937). Der Besitz von Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" wurde unter Strafe gestellt. Nun drohen bei gewerbsmäßigem Dopinghandel bis zu zehn Jahre Haft. Zudem kann bestraft werden, wer mit Dopingmitteln in einer Menge erwischt wird, die über den Eigenbedarf hinausgeht. Das Gesetz beinhaltet keine Strafe für gedopte Sportler.
Zuwanderungsgesetz
Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz, das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist, können Ehegatten nur nachziehen, wenn beide Eheleute mindestens 18 Jahre alt sind und wenn der nachziehende Ehegatte über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Neben neuen Aufenthaltsrechten für Forscher und Studenten wurde die gesetzliche Altfallregelung für langjährig geduldete Ausländer eingeführt. Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten. Können sie dies nicht, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Bis Ende 2009 müssen sie dann nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit sichern können.
Afghanistan Mandat verlängert
Ohne ein Mandat vom Parlament können keine Bundeswehrsoldaten zu Auslandseinsätzen entsandt werden. Der Bundestag hat am 12. Oktober 2007 der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan mit großer Mehrheit zugestimmt ( 16/6460). Die rund 3.100 deutschen Streitkräfte werden für weitere zwölf Monate den Wiederaufbau in Afghanistan absichern. Teil des Mandats ist erstmals auch der Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen.
Reform des Unterhaltsrechts
Eine weitere wichtige Gesetzesänderung des Jahres 2007 war die Reform des Unterhaltsrechts ( 16/1830). Der Bundestag verabschiedete am 9. November 2007 ein Gesetz für die Unterhaltsansprüche von Kindern. Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts sollen Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Nun haben alle Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt.