Stühlerücken im Bundestag
Was bringt das Jahr 2008? Für Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) jedenfalls eine neue Aufgabe. Er rückt ab Januar auf den Platz der ausscheidenden Abgeordneten Margareta Wolf in den Bundestag.
Keine unübliche Praxis, denn wie in allen Unternehmen, Behörden und Institutionen kommt es auch im Bundestag durch private oder berufliche Umstände zum Austausch von Funktionsträgern. So sind seit Beginn der 16. Wahlperiode im November 2005 bereits 16 Abgeordnete aus dem Parlament ausgeschieden und 15 nachgerückt. 15 legten ihr Mandat freiwillig nieder, eine Abgeordnete verstarb.
Abgeordnete können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode unter
anderem durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung
verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler
oder durch Ausschluss aus einer Fraktion. So gehören zwei
Abgeordnete keiner Fraktion mehr an, behalten jedoch als
Fraktionslose ihr Mandat.
Bundeswahlgesetzt bestimmt das Prozedere
Den Verzicht oder Verlust eines Bundestagsmandats regelt §46 des Bundeswahlgesetzes. Demnach hat ein Abgeordneter dem Bundespräsidenten schriftlich mitzuteilen, dass er auf sein Mandat verzichten möchte. Die Entscheidung kann nicht widerrufen werden.
Ein Abgeordneter kann seines Mandats aber auch enthoben werden.
Dies kann unter anderem passieren, wenn die Wahlergebnisse neu
festgestellt werden oder die Verfassungswidrigkeit seiner Partei
festgestellt wird.
Die Nachfolge
Als Nachfolger rückt in der Regel ein Bewerber von der Landesliste der gleichen Partei nach, für die der ausscheidende Abgeordnete kandidiert hatte. Das gilt auch, wenn dieser direkt gewählt worden war.
Tritt beispielsweise ein Abgeordneter aus der CDU aus
Niedersachsen aus, rückt ein Kandidat von der CDU-Landesliste
Niedersachsen für ihn in den Bundestag ein. Der
Landeswahlleiter bestimmt den Nachrücker - sofern dieser noch
für das Mandat bereit steht. Steht kein weiterer Kandidat auf
der Landesliste, bleibt der Abgeordnetensitz unbesetzt.
Überhangmandate bleiben unbesetzt
Das Mandat bleibt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch unbesetzt, wenn der ausscheidende Abgeordnete ein sogenanntes Überhangsmandat innehatte.
In der laufenden Wahlperiode traf diese Regelung auf den Abgeordneten Matthias Wissmann (CDU/CSU) zu. Sein Platz wurde nicht nachbesetzt, da er mit Hilfe eines Überhangmandats in den Bundestag eingezogen war. Deshalb sitzen seit Juni 2007 im derzeitigen Bundestag nur noch 613 von anfangs 614 gewählten Volksvertretern.