Keine Hinweise auf Folter bei Zammars Verhör in Syrien
Laut Heinz Fromm gab es während der
Befragung Mohammed Haydar Zammars durch deutsche Beamte in einem
syrischen Gefängnis im November 2002 keine Hinweise, dass der
Deutsch-Syrer der Folter ausgesetzt sei oder beim Verhör unter
Druck stehe. Vor dem Untersuchungsausschuss betonte der
Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) am
Donnerstag, dem 6. März 2008, zum Auftakt der Zeugenauftritte,
die Mitarbeiter des BfV, des Bundesnachrichtendiensts (BND) und des
Bundeskriminalamts hätten andernfalls die Befragung abbrechen
müssen.
Schläge in Vermerken nicht erwähnt
Lediglich am Ende des Verhörs. so Fromm, habe Zammar erklärt, er sei nach seiner Verhaftung in Marokko Ende 2001 und dann auch in Syrien geschlagen worden. Zu dem Vorhalt des Gremiumsvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU), in den schriftlichen Vermerken zu der Vernehmung würden die von Zammar erwähnten Schläge nicht angeführt, sagte Fromm, dafür habe er "keine Erklärung".
Der Ausschuss prüft, ob deutsche Behörden und die
hiesige Regierung eine Mitverantwortung trifft für die unter
der Obhut der USA organisierte
rechtswidrige Verschleppung des deutschen Staatsbürgers von
Marokko nach Syrien, wo er bis heute inhaftiert ist. Untersucht
wird auch, ob Zammar in , im Ruf der Folter stehenden Land von
deutschen Beamten befragt werden durfte. Gegen den als
Dschihadisten geltenden Zammar lief nach den Attentaten von New
York hierzulande ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen
seiner Kontakte zur Hamburger Terrorzelle, doch reichten die
Verdachtsmomente nicht für einen Haftbefehl aus.
Vernehmung war "Abwägungssache"
Fromm erläuterte den Abgeordneten, durch Zammars Befragung habe man "nützliche Informationen" zur Sicherheitslage in der Bundesrepublik gewonnen, wodurch das Wissen des BfV "abgerundet und deutlich ergänzt" worden sei. Man habe die Entscheidung, Vernehmer nach Damaskus zu entsenden, in Kenntnis der Folterpraxis in Syrien gefällt. Das sei, so der Zeuge, eine "Abwägungssache". Jedenfalls dürfe man im Interesse neuer Erkenntnisse nicht von vornherein auf eine solche Möglichkeit verzichten.
Im Übrigen wäre Zammars Befragung bei Hinweisen auf
Folter abgebrochen worden. Mehrere Oppositionsabgeordnete wie
Michael Leutert (Linkspartei) oder
Hans-Christian Ströbele (Grüne) sehen
jedoch den Verdacht als begründet an, die deutsche Seite habe
sich durch das Verhör in Damaskus die Situation in Syrien
zunutze machen wollen. Leutert verwies darauf, dass Zammar von den
Syrern eigens auf die Vernehmung durch die Deutschen vorbereitet
worden sei, was möglicherweise auch unter Anwendung von Folter
geschehen sei.
Medienberichte nicht bestätigt
Eine vom CSU-Parlamentarier Stephan Mayer aus
einem Medienbericht zitierte Aussage eines anonymen
Geheimdienstlers, wonach Zammars Verhaftung eine gemeinsame Aktion
deutscher und amerikanischer Behörden gewesen sei,
kommentierte Fromm so: "Das kann ich nicht bestätigen".
Seitens seines Amts sei Derartiges jedenfalls nicht veranlasst
worden. Zu dem Hinweis des FDP-Abgeordneten Max
Stadler, der Deutsch-Syrer habe auf einer "Wanted-Liste" der USA gestanden, meinte der
BfV-Präsident, das sei ihm "nicht geläufig".
Auslieferung wäre humanitäres Gebot gewesen
Stadler kritisierte, dass im Interesse einer im Juli 2002 mit Damaskus vereinbarten Kooperation bei der Terrorbekämpfung zwar ein hierzulande gegen zwei syrische Agenten laufender Prozess kurz vor der Eröffnung eingestellt, aber nicht die Auslieferung Zammars nach Deutschland als Gegenleistung der Syrer betrieben worden sei. Das wäre aus humanitären Gründen geboten gewesen, aber man hätte dann Zammar auch unter hiesigen Bedingungen vernehmen und zudem das Ermittlungsverfahren gegen ihn abschließen können. Dies sei "nicht erklärbar", so der FDP-Politiker.
Unverständlich sei überdies, warum dem als gefährlich eingestuften Zammar ein neuer Pass ausgehändigt worden sei und er dann unbehelligt nach Marokko habe fliegen können. Deshalb sei es nicht verwunderlich, dass "Spekulationen ins Kraut schießen", man habe es im Herbst 2001 eventuell "nicht ungern gesehen", dass sich die USA um Zammar kümmerten. Einen Beweis für diese These gebe es jedoch nicht, erklärte Stadler. Fromm sagte, seinerzeit hätten die zuständigen Behörden keine Möglichkeit gesehen, die Reise Zammars zu verhindern.
Nach Fromm hatte der Ausschuss als Zeugen unter anderem noch BND-Präsident Ernst Uhrlau und den ehemaligen BND-Chef und heutigen Innenstaatssekretär August Hanning vernommen.