Gesetze zur Energiepolitik in Erster Lesung
In der Kernzeitdebatte am Donnerstag, dem 6. März 2008, hat der Bundestag in Erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Energiepolitik beraten. Sie sehen eine stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und eine Liberalisierung des Messwesens bei Strom und Gas vor.
Die Gesetzentwürfe sind Teil des integrierten Energie- und
Klimaprogramms der Bundesregierung, das in den kommenden Wochen auf
dem parlamentarischen Prüfstand steht.
Mehr Wettbewerb bei Strommessung
Der Gesetzentwurf ( 16/8306) zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb soll Verbrauchern in Zukunft die Wahl zwischen verschiedenen Dienstleistern ermöglichen. Bislang ermittelt der Energieversorger den Verbrauch.
Außerdem sollen innovative Verfahren der Messung
ermöglicht werden. In den kommenden sechs Jahren sollen
flächendeckend intelligente Zähler eingesetzt werden, die
je nach Nachfrage und Uhrzeit unterschiedliche Tarife abrechnen.
Kunden sollen so ihren Eigenverbrauch steuern und
Elektrogeräte etwa nur dann betreiben, wenn Strom günstig
ist. Energiekosten könnten damit gesenkt und Kraftwerke
effizienter genutzt werden.
Verbraucher sollen gestärkt werden
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) betonte in der
Debatte, dass die Position der Verbraucher gegenüber den
Stromanbietern durch die Novelle im Messwesen gestärkt werde,
denn "jeder Verbraucher soll künftig selbst bestimmen, wer bei
ihm den Strom oder das Gas abliest". Durch gezielte Nutzung von
Spartarifen bei Einführung intelligenter Strom- und
Gaszähler könnten Kunden Geld sparen, so Glos.
Mehr Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung
Dem Gesetzentwurf zur Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung (
16/8305) zufolge sollen Anlagen und
Wärmenetze jährlich mit bis zu 750 Millionen Euro
gefördert werden. Der Anteil der Stromerzeugung aus
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll sich bis zum Jahr 2020 auf
etwa 25 Prozent verdoppeln. In Zukunft sollen zudem
ausschließlich hocheffiziente Neuanlagen und Modernisierungen
gefördert werden sowie KWK-Strom, den ein gewerbliches
Unternehmen für den Eigenbedarf erzeugt. Auch ist die
Einführung eines Herkunftsnachweises für Strom geplant,
der aus Kraft-Wärme-Kopplung produziert wird.
Gegen Rekommunalisierung der Netze
Bei den Beratungen zum Gesetzentwurf zur
Kraft-Wärme-Kopplung forderte die Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN mehr Fördermittel. In der Debatte wurden
auch die Vorstellungen der EU-Kommission für eine Entflechtung
von Stromnetzen und Stromproduktion diskutiert. Gudrun Kopp (FDP)
sprach sich für eine "Netz AG" aller Besitzer aus, die
unabhängig arbeiten solle, um die Marktkonzentration zu
beenden. Oskar Lafontaine (DIE LINKE.) plädierte für eine
"Rekommunalisierung der Energieversorgung" und für die
Trennung von Netz und Erzeuger, um überhöhte Preise der
privaten Eigentümer zu verhindern. Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel (SPD) sagte, eine Rekommunalisierung würde bedeuten,
die für den Netzausbau erforderlichen Milliardeninvestitionen
den Kommunen aufzubürden. Der Netzausbau würde nicht
vorankommen und erneuerbare Energien kämen "nicht an den
Markt".
Effiziente Energieverwertung
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt, wobei mehr als 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden können. So wird die Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, für die Heizung vor Ort genutzt. Der erzeugte Strom wird im Haushalt verbraucht. Ist Strom übrig, wird er ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Nach den Regeln des geltenden Gesetzes zur
Kraft-Wärme-Kopplung erhalten Betreiber einer KWK-Anlage von
ihrem Netzbetreiber vor Ort einen Zuschlag für den ins
allgemeine Stromnetz eingespeisten KWK-Strom. Neue KWK-Anlagen
werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.