Mit Blick auf die Details
22 ständige Ausschüsse gibt es derzeit im Deutschen Bundestag. Sieben von ihnen haben in der aktuellen Wahlperiode einen oder mehrere Unterausschüsse eingesetzt, um einen bestimmten Gesetzentwurf oder ein besonders wichtiges Thema intensiv beraten zu lassen und den jeweiligen Hauptausschuss zu entlasten - darunter der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kinderkommission: Interessenvertretung für Kinder
Hartz IV, Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Ausbau der Kinderbetreuung: Viele Entscheidungen des Gesetzgebers haben mittelbar oder unmittelbar Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Umso wichtiger ist es, dass ihre Interessen schon im Stadium der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Deshalb hat der Bundestag bereits 1988 die Kinderkommission (KiKo) ins Leben gerufen - als weltweit erstes Parlamentsgremium dieser Art. Ihr Ziel ist es, den Anliegen der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft im Parlament Gehör zu verschaffen.
Kleiner Ausschuss, große Wirkung
Jede Fraktion, die im Bundestag vertreten ist, entsendet einen Abgeordneten in das Gremium, das dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Unterausschuss zugeordnet ist. In dieser Wahlperiode gehören ihm Michaela Noll (CDU/CSU), Marlene Rupprecht (SPD), Miriam Gruß (FDP), Diana Golze (DIE LINKE.) und Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an.
Mit seinen fünf Mitgliedern ist die Kinderkommission der kleinste Unterausschuss im Bundestag. Dass die KiKo dennoch eine Menge erreichen kann, hat sie seit ihrer Gründung vor 20 Jahren so manches Mal unter Beweis gestellt. Ihr bisher größter Erfolg: Die Aufnahme des Rechts von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung ins Bürgerliche Gesetzbuch.
Überzeugungsarbeit in den Fraktionen
Doch auch in Sachen praktischer Kinderschutz wird die Kinderkommission immer wieder aktiv. Ein Dauerbrenner sind die Gefahren, denen gerade die Jüngsten im Straßenverkehr ausgesetzt sind. "Demnächst werden LKW mit Zusatzspiegeln ausgerüstet, um den toten Winkel zu beseitigen", erzählt Diana Golze (DIE LINKE.), die turnusgemäß im Mai den Vorsitz der Kinderkommission übernommen hat. "Die Initiative dazu ging von der KiKo aus."
Für solche Erfolge müssen die fünf Mitglieder, die sich alle neun Monate mit dem Vorsitz abwechseln, viel Überzeugungsarbeit in ihren jeweiligen Fraktionen leisten. Denn als Unterausschuss hat die Kinderkommission kein eigenes Antragsrecht im Bundestag. Zudem kann die KiKo Beschlüsse und Empfehlungen nur einstimmig fassen.
Letzteres sieht Michaela Noll als Vorteil. "Wir arbeiten auf diese Weise sehr konsensorientiert, denn wir lassen, wie man so sagt, unser Parteibuch vor der Tür", so die Abgeordnete. "Bei uns liegt der Fokus wirklich auf den Kindern, für die wir etwas erreichen wollen." Als eines der wichtigsten Ziele verfolgen die fünf Mitglieder über alle Fraktionsgrenzen hinweg die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz.
Unterausschuss für bürgerschaftliches Engagement: Ansprechpartner für Ehrenamtliche
Deutlich jünger als die Kinderkommission, aber nicht weniger wichtig ist der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement", der ebenfalls dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersteht und 13 Mitglieder hat.
Immerhin 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger - jeder Dritte über 14 Jahre - engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen wertvollen Einsatz für den Zusammenhalt der Gesellschaft. In dem Unterausschuss, der in der letzten Wahlperiode erstmals eingesetzt und 2005 erneut konstituiert wurde, haben sie einen direkten Ansprechpartner, der ihre Belange aufnimmt und auf parlamentarischer Ebene vertritt.
Fortsetzung wahrscheinlich
Eine wichtige Aufgabe des Unterausschusses besteht darin, die Strategien für eine verbesserte Bürgerbeteiligung, die die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" im Auftrag des Bundestages von 1999 bis 2002 erarbeitet hatte, zu prüfen und ihre Umsetzung durch das Parlament vorzubereiten. Schließlich achten die 13 Mitglieder des Unterausschusses bei allen laufenden Gesetzesvorhaben darauf, ob sie "engagementverträglich" sind. Eine Aufgabe, die sich immer wieder neu stellt. Für Dr. Michael Bürsch (SPD), dem Vorsitzenden des Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement", ist jedenfalls klar: "Engagementpolitik wird auch in der nächsten Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen."