Neue Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die geplanten Regeln zur Insolvenzfähigkeit von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds stoßen bei den Kassenverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Die Vorsitzende des neuen GKV-Spitzenverbandes Bund, Doris Pfeiffer, sagte am Mittwoch, dem 24. September 2008 in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen, seien Insolvenzregeln notwendig. Ähnlich äußerte sich auch der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Angestellten Krankenkassen (VDAK), Thomas Ballast. Pfeiffer begrüßte gleichzeitig den mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG; 16/9559 16/10070) vorgesehenen Vorrang von kassenarteninternen vor kassenartenübergreifenden Finanzhilfen.
Alle Kassen sollen Insolvenz anmelden können
Nach den Plänen der Regierung sollen künftig auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen Pleite gehen können. Die Aufhebung der bisherigen Ungleichbehandlung von Kassenarten gilt als wichtiger Schritt auf dem Weg zum geplanten Gesundheitsfonds. Von Januar 2010 an fallen alle gesetzlichen Krankenkassen in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung. Danach haften bei einer Pleite einer der 16 Ortskrankenkassen oder anderer Kassen unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer, sondern die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart - etwa andere AOK. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie DAK, Barmer und Techniker Krankenkasse. In Deutschland gibt es neben den Ortskrankenkassen Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Verbunden sind mit dem Gesetzentwurf auch Schutzmaßnahmen, die verhindern sollen, dass es überhaupt zu einer Kasseninsolvenz kommt. So sollen etwa die Ortskrankenkassen untereinander Verträge über Finanzhilfen abschließen können. Notfalls soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben, um beispielsweise Fusionen klammer Kassen mit finanzstärkeren zu fördern.
Haftungslücke schließen
Pfeiffer wies jedoch darauf hin, dass der Gesetzentwurf vorsehe, dass das Insolvenzrecht auf Krankenkassen erst vom 1. Januar 2010 angewendet werden soll, die Bundesländer aber bereits vom 1. Januar 2009 enthaftet würden. Damit entstehe eine einjährige Haftungslücke. Falls eine Verschiebung der Enthaftung der Länder nicht möglich sei, böte sich eine einjährige Garantiehaftung des Bundes an, sagte Pfeiffer.
Einheitlicher Beitragssatz durch Gesundheitsfonds
Sowohl der BKK Bundesverband als auch der IKK Bundesverband wiesen darauf hin, dass die Insolvenzgefahr für die Kassen mit zunehmender Dauer des Gesundheitsfonds wachse. Die Stellvertreterin des Vorstandes des BKK Bundesverbandes, Hildegard Demmer, schlug vor, die Beitragsautonomie "noch für ein Jahr bei den Kassen zu belassen", um das Insolvenzrisiko einzudämmen. Mit Einführung des Gesundheitsfonds wird künftig die Bundesregierung einen einheitlichen Beitragssatz vorgeben, erstmals soll dies bis November dieses Jahres geschehen.
Sachverständiger stellt Insolvenzfähigkeit in Frage
Der Experte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Knut Lambertin, stellte in Frage, ob Krankenkassen als Sozialversicherungsträger überhaupt insolvenzfähig sein dürfen. Schließlich könnten Krankenkassen Ein- und Ausgaben nur sehr begrenzt selbst bestimmen.