Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz?
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung befasste sich am Mittwoch, dem 15. Oktober 2008, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Generationengerechtigkeitsgesetz. In einem entsprechenden Entwurf (16/3399) fordern Angehörige fast aller Bundestagsfraktionen, dass die Generationengerechtigkeit "ihren Niederschlag im Umfeld der Artikel 20 und 109 des Grundgesetzes" finden müsse.
"Der Staat ist aufgefordert , in seinem Handeln auch die Interessen künftiger Generationen zu schützen", heißt es in dem Entwurf. Politik müsse eine langfristige Ausrichtung erhalten. Bei Verteilungskonflikten zwischen den die Gegenwart bestimmenden Partikularinteressen hätten bisher die nicht repräsentierten künftigen Generationen und die schwach repräsentierte junge Generation das Nachsehen.
Liste der Sachverständigen:
- Prof. Dr. Christian Calliess, Prof. für Öffentliches Recht und Europarecht, Universität Berlin
- Dr. Volker Hauff, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung
- Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht , Universität Bayreuth
- Dr. Sebastian Knell, Philosoph an der Universität Basel, Studiengang „Sustainable Development“
- Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. für Finanzwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Dr. Norbert Reuter, Gewerkschaftssekretär, Ver.di Bundesvorstand
- Dr. Michael Thöne, Geschäftsführer des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität Köln
- Dr. Dr. Jörg Tremmel, Wissenschaftlicher Direktor bei der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen