Abschaffung der Erbschaftsteuer gefordert
Kritik an der geplanten Erbschaftsteuerreform äußerte ein Petent während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, dem 24. November 2008. Da die Erblasser ihr Vermögen schon zu Lebzeiten versteuert hätten, stelle die Erbschaftsteuer eine doppelte Besteuerung dar, sagte Herbert Keilmann aus Speyer.
Die Erbschaftsteuer müsse daher abgeschafft werden, so
Keilmann in der Begründung seiner Petition. Er fordert die
erbschaftsteuerliche Gleichstellung von leiblichen Kindern mit
Geschwistern, Neffen und Nichten, also Verwandten zweiten Grades.
Insbesondere solle dies gelten, wenn Verwandte zweiten Grades ihre
pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
"Freibetrag reicht nicht aus"
Keilmann, der seine schwerkranke Tante pflegt, sagte, er habe in den derzeitigen Veröffentlichungen über die geplante Erbschaftsteuerreform lediglich von einem auf 20.000 Euro erhöhten steuerlichen Freibetrag gelesen. Dies reiche jedoch nicht aus, so der Petent.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Not des Petenten zu verstehen.
Sie bezeichnete die Erbschaftsteuer als "nicht mehr
zeitgemäß“ und sprach sich ebenfalls für ihre
Abschaffung aus. Europäische Nachbarstaaten wieÖsterreic,
seien diesen Schritt schon gegangen.
Wertzuwachs des Erben wird besteuert
Von einer doppelten Besteuerung könne bei der Erbschaftsteuer nicht die Rede sein, sagte hingegen der Staatsekretär im Bundesfinanzministerium, Axel Nawrath. Schließlich würde nicht das Vermögen des Erblassers, sondern der Wertzuwachs des Erben besteuert. In der Tat, so Nawrath, werde die Erbschaftsteuer in Europa unterschiedlich gehandhabt. In Schweden etwa gebe es sie nicht. Dafür sei dort der durchschnittliche Einkommensteuersatz sehr hoch.
In Österreich sei die Erbschaftsteuer nicht etwa
abgeschafft worden, wie von der FDP behauptet, sondern die
vorhandene Regelung sei "ausgelaufen“, so der
Staatssekretär. Die Bundesregierung habe daraufhin das
Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich gekündigt. Daher
werde, wer als Erblasser oder Erbe über Wohnsitze in
Österreich und Deutschland verfügt, in Deutschland mit
dem Vermögen steuerpflichtig, auch wenn der Lebensmittelpunkt
in Österreich liegt.
"Pflegeleistung glaubhaft machen"
Auf eine Frage von Bündnis 90/Die Grünen, wie pflegende Verwandte ihr Pflegeleistung gegenüber dem Finanzamt belegen müssen, antwortete der Staatssekretär: "Sie müssen sie glaubhaft machen können.“ Es sei ihm aber bisher nicht zu Ohren gekommen, dass es in diesen Fällen Streitigkeiten zwischen Steuerverwaltung und Bürgern gegeben habe.