Schulgeld, Gemeinnützigkeit und Lohnsteuerabzug
Schulgeld für Privatschulen kann künftig bis zu 5.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Extremistischen Vereinen werden Steuervorteile, die mit der Gemeinnützigkeit verbunden sind, aberkannt. Dies sind zwei von zahlreichen Änderungen des Steuerrechts, die der Bundestag am Freitag, dem 28. November 2008, beschlossen hat.
Lohnsteuerabzug berufstätiger Ehepaare
Das Jahressteuergesetz 2009 ( 16/10189, 16/10494) enthält zahlreiche Neuregelungen. Der Finanzausschuss hatte dem Parlament dazu eine Beschlussempfehlung ( 16/11055) und einen Bericht ( 16/11086) vorgelegt. So können Ehepaare nun den Lohnsteuerabzug untereinander neu aufteilen, um den meist hohen Lohnsteuerabzug berufstätiger Ehefrauen in Steuerklasse V auszugleichen.
Ausschluss von der Gemeinnützigkeit
Darüber hinaus kann extremistischen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Fördern Organisationen extremistisches Gedankengut, sollen ihnen sämtliche Steuervorteile genommen werden, wie etwa die Befreiung von der Gewerbsteuer.
Zuschuss für Gastfamilien von
Behinderten
Finanziell begünstigt werden Familien, die Behinderte aufnehmen. Beschlossen wurde ebenso eine Steuerbefreiung für alle Einnahmen von Sozialleistungsträgern, die einer Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten Menschen gezahlt werden. Im letzten Jahr hatten die Finanzbehörden festgelegt, dass das Betreuungsgeld, das diesen Familien gezahlt wird, bis auf einen Freibetrag von 300 Euro versteuert werden muss.
Buchführung ins Ausland
verlegen
Unternehmen agieren zunehmend international. Nun können sie auch ihre Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern, was bisher rechtlich nicht zulässig war. Zur Senkung der Bürokratiekosten hat der Bundestag diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt.
Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr
Wer noch die Eigenheimzulage erhält, kann die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr des Nachwuchses beanspruchen. Verzichtet hat der Bundestag auf die zunächst geplante verschärfte Besteuerung von Firmenwagen, die auch privat genutzt werden. Auch wird die Verjährgungsfrist für einfache Steuerstraftaten nicht von fünf auf zehn Jahre hochgesetzt, wie ursprünglich vorgesehen.
Weitere Änderungen
Um Arbeitgeber zu betriebsinternen Maßnahmen für die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter zu motivieren, hat der Bundestag dafür eine Steuerbefreiung eingeführt. Steuerfrei bleiben auch bestimmte Arbeitgeberbeiträge für die Zukunftssicherung ihrer Arbeitnehmer.