Von der Kupfer- zur Glasfaserwelt
Vor rund 15 Jahren wurde das Internet populär. Seither sind die Anforderungen an die Übertragungsnetze ständig gestiegen und werden auch in Zukunft steigen, weil die übertragenen Datenvolumen zunehmen. Die Herausforderungen an die Netze der Zukunft hat der Unterausschuss Neue Medien des Ausschusses für Kultur und Medien am 4. Dezember in einem öffentlichen Fachgespräch mit drei Sachverständigen erörtert.
Rund um die Durchschnittsbelastung der Netze kommt es zu extremen
Belastungen, sagte Rainer Fischbach, Informatikberater und
Publizist aus Berlin. Die Anforderungen an die Schnittstellen von
Netzen (Interoperabilität) werde steigen. Daher komme es auf
"offene Schnittstellen" an.
"Offene Architektur"
Eine Staffelung des Zugangs im Netz (access-tiering) könne Innovationen bremsen oder gar verhindern und Monopolisierungstendenzen noch verstärken. Fischbach hält daher eine "offene Architektur" für erforderlich, die den Anforderungen an die Leistung und Nutzung des Internets gerecht wird.
Netzneutralität bedeutet für den Experten, dass ein
Telekommunikationsnetz alle zu transportierenden Daten in gleicher
Weise behandelt. Eine Verpflichtung zu einer undifferenzierten
Netzneutralität sei wenig sinnvoll, so Fischbach. Dadurch
würden effiziente Formen der Paketlenkung ausgeschlossen.
Solche Netze ließen sich nur schwer steuern und seien
äußerst verwundbar.
"Technische Normen vorschreiben"
Fischbach empfahl, technische Normen vorzuschreiben, damit eine bestimmte Anwendung mit einer bestimmten Qualität garantiert wird. Dazu müsste man eine Metrik entwickeln.
Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der
Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur, sprach sich für
einen diskriminierungsfreien Zugang zu Netzen aus, der gewährt
sein müsse. Solange unter den Netzen Wettbewerb herrsche, gebe
es weniger Anreize, Dienste zu diskriminieren. Wichtig sei
Transparenz, sagte Henseler-Unger.
Keine Fälle von Diskriminierung
Prof. Dr. Bernd Holznagel vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster betonte, Netzneutralität und "Netze der nächsten Generation" (Next Generation Networks) hätten nichts miteinander zu tun. Netzneutralität sei kein juristischer Begriff, sondern sehr stark ein "Kampfbegriff". In der europäischen Diskussion habe es bisher praktisch keine Fälle von Diskriminierung gegeben.
Unter "Netzen der nächsten Generation" werde die Umstellung
der Netze hin zu einem umfassenden IP-Transport (Internet Protocol) verstanden, der
Übergang von der "Kupferwelt" zur "Glasfaserwelt".
Liste der Sachverständigen
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Rainer Fischbach, Informatikberater und Publizist
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Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Post und Eisenbahnen, Bonn
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Prof. Dr. Bernd Holznagel, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Münster