Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Der Bundestag hat am Freitag, dem 5. Dezember 2008, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf drei Prozent gesenkt. Außerdem beschloss er eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente. "Passgenau und individuell" sollen Arbeitsuchende künftig vermittelt werden können.
Das Gesetz (
16/10810,
16/11196,
16/11233,
16/11237) regelt unter anderem den Verzicht auf
die "sonstigen weiteren Leistungen" der Arbeitsagenturen zugunsten
der "freien Förderung". Das Mittel der "sonstigen weiteren
Leistungen" im Zweiten Sozialgesetzbuch sieht bisher über die
Grundsicherung hinaus individuell angepasste Leistungen vor, um den
Einstieg von Hilfsbedürftigen in das Arbeitsleben zu
fördern.
Dazu gehören unter anderem die Betreuung minderjähriger
Kinder oder eine psychosoziale Betreuung. Die "freie
Förderung" sieht vor, dass zwei Prozent des
Eingliederungsetats von den Arbeitsagenturen frei verwendet werden
dürfen.
Kritik von Sachverständigen
Zu wenig, hatte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24. November kritisiert. Gefordert wurde eine Erhöhung des Anteils auf mindestens 20 Prozent. Das unterstützte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: "Zwei Prozent kann man nicht wirklich nutzen, um flexibel handeln zu können".
Während der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hatte die
Abgeordnete Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) ihr
Unverständnis über die Streichung der Regelung
geäußert, die eine der erfolgreichsten gewesen sei. Auch
der Bundesrat hatte beanstandet, dass der Regierungsentwurf den
Gestaltungsspielraum der Arbeitsagenturen nicht im erforderlichen
Umfang vergrößert.
Nachträglicher Hauptschulabschluss
Ein weiteres zentrales Vorhaben des Gesetzentwurfs ist der vorgesehene Rechtsanspruch auf Förderung für Jugendliche und Erwachsene, die ihren Hauptschulabschluss nachholen wollen. Dies sei ein Signal an die Gesellschaft, so Arbeitsminister Olaf Scholz: "Wer sich bemüht, kann auch etwas erreichen."
Doch auch dieses Vorhaben stößt auf Widerspruch in der
Opposition. Es sei "weltfremd" davon auszugehen, dass ein
nachgeholter Hauptschulabschluss die Jobchancen erhöhe,
kritisierte Dirk Niebel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der
FDP.
Länder wollen nicht mitzahlen
Der Bundesrat wiederum teilte mit, dass sich die Länder an der neu eingeführten Förderung beim Erwerb des nachträglichen Hauptschulabschlusses finanziell nicht beteiligen wollen. Eine Länderfinanzierung von Sozialleistungen stehe im Widerspruch zur Finanzverfassung.
Angenommen hat der Bundwird auch die von der Bundesregierung
angeregte Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung (
16/10806) zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf drei
Prozent. Das soll die Beitragszahler entlasten und positive Signale
auf dem Arbeitsmarkt setzen, so die Regierung. Abgelehnt wurde ein
Antrag der Linksfraktion (
16/10618,
16/11241), auf eine Senkung des Beitragssatzes
zu verzichten.
Weitere Informationen
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- 16/10810 - Gesetzentwurf der Bundesregierung: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
- 16/10806 - Gesetzentwurf der Bundesregierung: Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung
- 16/10618 - Antrag Die Linke: Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit erhalten - Auf Senkung der Beitragssätze verzichten