Koalition gegen Untersuchungsausschuss
Ein desaströses Krisenmanagement und eine völlig unzureichende Kommunikation: Die Vorwürfe, die in der Bundestagsdebatte am Freitag, 6. März 2009, gegen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) formuliert wurden, waren deutlich. Einen Untersuchungsausschuss zu seiner Rolle rund um die staatliche Rettungsaktion der angeschlagenen Bank Hypo Real Estate wird es aber dennoch nicht geben: FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Antrag der Linksfraktion, einen solchen Ausschuss einzurichten, ab und wollen die offenen Fragen zunächst im Finanzausschuss klären.
Ohne Erfolg hatte Gregor Gysi, Fraktionschef der Linken im
Bundestag, um die Unterstützung der beiden anderen
Oppositionsfraktionen für den Antrag (
16/12130) geworben: Dem Parlament sei eine
„höhere Verantwortung für die Steuergelder“
aufgegeben als der Bundesregierung und es sei „nicht
hinnehmbar“, dass Parlamentarier weniger über die
Verwendung von Steuermitteln zur Rettung von Banken wüssten
als „ein kleiner Beamter im Finanzministerium“.
"Gönnerhaft toxische Papiere übertragen"
Die Bayerische HypoVereinsbank habe sich vor fünf Jahren von der Hypo Real Estate getrennt und ihr „gönnerhaft“ alle „toxischen Papiere“ übertragen. Nach dem Willen des Gesetzgebers haftete die Muttergesellschaft für fünf Jahre für die Schulden, die bei der Tochter entstünden – genau einen Tag nach Ablauf dieser Frist habe die Bundesregierung am 29. September 2008 erklärt, sie werde zur Rettung der Hypo Real Estate mehr als 26 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Das Parlament müsse klären, ob sich das Ministerium von
Steinbrück dabei der „Fahrlässigkeit oder der
Vorsätzlichkeit“ schuldig gemacht habe, weil
möglicherweise Informationen der Bundesfinanzaufsicht zur Lage
der Hypo Real Estate ignoriert worden seien. Der Verdacht,
Steinbrück habe früher von der Lage der Bank und dem
Ablaufen der Frist gewusst, liege nahe und müsse über den
Untersuchungsausschuss geklärt werden, wenn man wieder
„ein Stück Glaubwürdigkeit der Politik
herstellen“ wolle.
"Unverantwortliches Krisenmanagement"
Auch FDP und Bündnis 90/Die Grünen wollen dem nachgehen. Die Vorgehensweise des Finanzministeriums werfe in der Tat „viele Fragen“ auf, so Volker Wissing (FDP). Steinbrücks Krisenmanagement sei „unveranwortlich". Warum Berichte der Bankaufsicht im Finanzministerium nicht auf Leitungsebene behandelt und Warnungen nicht ernst genommen wurden, sei zu klären.
Die FDP will aber dennoch erst die Antwort der Bundesregierung auf
eine Kleine Anfrage (
16/11950) abwarten und keinen
Untersuchungsausschuss einberufen. Aber: „Das kann sich
ändern.“ Ähnlich argumentieren die Grünen:
Deren finanzpolitischer Sprecher Gerhard Schick kündigte an,
würden die offenen Fragen nicht zeitnah im Finanzausschuss
beantwortet, „kann der Untersuchungsausschuss kommen“.
Der Ball sei nun bei der Bundesregierung, sie entscheide, welcher
Schritt der nächste sei.
"Brandherd auf dem Finanzmarkt löschen"
Für die Koalition ist der Antrag der Linken reiner Populismus. Sie setze darauf, als „politischer Krisengewinnler“ aus der Finanzkrise zu gehen und wolle lediglich ein Spektakel veranstalten. Hans Michelbach (CDU/CSU) forderte die Parlamentarier mit offenen Fragen auf, sich in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags in den Unterlagen zu informieren
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bezeichnete er als
„fährlässig“ und betonte, man müsse nun
zunächst den „Brandherd“ auf dem Finanzmarkt
löschen und dessen Stabilisierung erreichen. Die sei im
Interesse der „Sicherheit der deutschen
Volkswirtschaft“. Eine Aufarbeitung der Vorgänge solle
erst nach der Bewältigung der Krise erfolgen.
"Kein Grund für ein Instrument des Misstrauens"
Auch der Sozialdemokrat Reinhard Schultz betonte, das Parlament sei durch die Regierung „kontinuierlich und umfassend“ informiert worden. Für möglicherweise offene Fragen gebe es genügend parlamentarische Instrumente wie Debatten, Ausschusssitzungen und das Fragerecht. Es gebe keinen Grund, ein „Instrument des Misstrauens“ einzusetzen – zudem würde ein Untersuchungsausschuss ohnehin aufgrund der behandelten Daten und Unterlagen der „Vertraulichkeit und Geheimhaltung unterliegen“.