Versorgung ausgeschiedener Beamter im Blick
Die Versorgungsanwartschaften von Beamtinnen und Beamten sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Mittwoch, dem 13. Mai 2009. Zehn Sachverständige werden zu einem Bericht der Bundesregierung Stellung nehmen, in dem sich die Regierung mit der "Mitnahmefähigkeit" dieser Versorgungsanwartschaften auseinandersetzt. Die Regierung sieht mehrere Möglichkeiten, um wirtschaftliche Nachteile beim Ausscheiden aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem auszugleichen.
Wie aus dem Bericht (
16/12036) hervorgeht, ist ein auf Lebenszeit
angelegtes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Grundlage eines Anspruchs auf Ruhegehalt nach dem Beamten- oder dem
Soldatenversorgungsgesetz. Wird ein solches Dienstverhältnis
einseitig aufgelöst, entfallen die darin begründeten
versorgungsrechtlichen Ansprüche.
Das Sechste Sozialgesetzbuch schreibt für Personen, die
"unversorgt" aus einem Dienstverhältnis ausscheiden, eine
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor, um die
Altersversorgung zu sichern. Dabei muss der bisherige Diensther die
Kosten der Nachversicherung übernehmen. Die freiwillig aus dem
Dienstverhältnis Ausscheidenden werden nicht in einer
Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder) nachversichert.
Alterssicherung auf zwei Säulen
Scheidet ein Tarifbeschäftigter des öffentlichen Dienstes aus, bleiben die bis dahin erworbenen Anwartschaften zur Alterssicherung erhalten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Tarifbeschäftigten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes versichert und verfügen damit auf einer Alterssicherung auf zwei Säulen.
Laut Bundesregierung verstehen ausgeschiedene Beamte, Richter und
Soldaten den Wegfall der zweiten Säule als "Kappung der
Altersversorgung". Wenn die Nachteile beim freiwilligen Ausscheiden
aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem
ausgeglichen werden sollen, habe der Gesetzgeber verschiedene
Gestaltungsoptionen, heißt es in dem Bericht.
Nachversicherung könnte entfallen
So kann er die Rechtslage unverändert lassen und damit dem "besonderen Charakter des Beamtenverhältnisses" Rechnung tragen. Auch könnte die Alterssicherung dadurch ergänzt werden, dass nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch in der Zusatzversorgung nachversichert wird.
Eine andere Möglichkeit ist laut Regierung eine
"Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaft und die entsprechende
Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages". Möglich wäre
auch, eine "Mitnahmefähigkeit von erdienten
Versorgungsanwartschaften". Damit würden ausscheidende Beamte
und Soldaten ihre Anwartschaften grundsätzlich behalten, die
bisherige Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
würde entfallen.
Zeit: Mittwoch, 13. Mai 2009, 12.00 bis 15.00 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Raum
1.302
Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Nennung
ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anzumelden:
innenausschuss@bundestag.de.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten,
sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924)
anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu Berlin
- Staatssekretär a.D. Johann Hahlen, ehemaliger Präsident des Statistischen Bundesamtes, Wesseling
- Peter Heesen, Beamtenbund und Tarifunion, Berlin
- Sven Hüber, Hauptpersonalrat bei der Bundespolizei beim Bundesinnenministerium
- Nils Kammradt, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin
- Oberstleutnant Ulrich Kirsch, Deutscher Bundeswehr-Verband, Bonn
- Bernd J. Niesen, Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft, Berlin
- Flottillenadmiral Joachim Rühle, Bundesverteidigungsministerium, Bonn
- Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder